Anreise/Abreise und Übernachtung von Lehrgängen pauschal absetzen

  • Hallo,


    Ich sitze vor meiner GuV und möchte meine Lehrgänge mit geltend machen.


    Ich habe einen Wohnsitz A und einen angemeldeten 2. Wohnsitz B


    Ich hatte 3 Lehrgänge in Berlin zu denen ich von meinem 2. Wohnsitz aus angereist bin.
    Kann ich da das Auto meiner Freundin pauschal absetzen, also die KM Pauschale (wieviel war das nochmal?) ? Ich selbst besitze kein Auto, da ich meine eigentliche Tätigkeit zu 100% aus meinem Arbeitszimmer aus mache.
    Da ich preiswert übernachtet habe, würde ich gern eine Pauschale in Anspruch nehmen, zumal ich ja auch Tagsüber was gegessen und getrunken habe.
    Eine Schulung war nur einen Tag, also bin ich am gleichen Tag hin wie zurück. Was kann ich da absetzen?


    Vielen Dank für Eure Tips schonmal vorab!

  • Für das Auto der Freundin können diejenigen Kosten geltend gemacht werden, die von Ihnen für diese Reise getragen wurden.


    Pauschalen für Übernachtung im Inland gibt es nicht mehr: Einzelnachweis erforderlich.


    Pauschale für Verpflegungsmehraufwand:


    Abwesenheit unter 8 Std/ Tag: nix
    zwischen 8 und 14 Std.: 6,00 €
    zwischen 14 und 24 Std.: 12,00 €
    ganze Tage (24 Std.): 24,00 €


    Gruß, die Catja