Fragen, Fragen, Fragen Lohnabrechnung

  • Hallo


    habe mir das Programm Wiso 2005 zugelegt. Nun stelle ich schon einige Probleme fest:


    Arbeitnehmer erhält eine Gehalt. Die Sozialversicherung sind alle bei der Abrechnung enthalten nur der KV-Beitrag für den ARBEITGEBER nicht. Sprich der KV Beitrag AG wird auch nicht in den Beitragsnachweis für die Krankenkasse übernommen.???? Kann mir jemand helfen, hab ich irgendeine Einstellung falsch oder zahlt AG schon keinen Beitrag zur KV mehr :?


    2. Ich will eine Lohnsteuerbescheinigung für den Arbeitnehmer 2005 erstellen. In 2005 wird sie aber nicht erstellt sondern in 2004! Woran kann das liegen???


    3. Wo trage ich die Betriebsnummer ein, weil mir die nie bei der Sozialversicherungsanmeldung mit drauf gedruckt wird??? Obwohl schon mehrmals eingegeben...



    OH Danke Danke, hoffe auf schnelle antworten


    Grüße Yvonne

  • Hallo Yvonne,


    Welches Arbeitsverhältnis hat der Arbeitnehmer, bei welchem der AG Anteil der KV fehlt? Welche Einstellungen hast du beim Mitarbeiter unter "Lohn/Steuer" und "SV-Angaben" getätigt?


    Bzgl. der Lohnsteuerbescheinigung ist beim Mitarbeiter unter "Bescheinigungen" ein entsprechender Eintrag zu erstellen. Nur in diesem Fall kann eine Bescheinigung erzeugt werden.


    Die Betriebsnummer kannst du unter "Datei > Mitarbeiter "1" Bearbeiten" unter dem Karteireiter "Arbeitsagentur" eingeben.

  • Es handelt sich hierbei um einen normalen Arbeitgeber


    KV: Allgemeiner Pflichtbeitrag
    RV: Voller Beitrag
    AV: Voller Beitrag
    PV Voller Beitrag
    Personengruppe SVP ohne besondere Merkmale 101


    Lohn/Steuer:


    Gehalt: 1924 €
    Lohnsteuer 1
    Steuersatz 1
    Konvesion katholisch
    Finanzamt ausgefüllt


    Was ist Kammerbeitragskennzeichen? Bei welchen AN wird das verwendet?


    Trotzdem funktioniert es nicht! Kein KV-Beitrag für AG.


    Noch ne Frage was muss ich alles in der Gleitzonenregelung beachten?
    Welchen Steuersatz?
    Wie wird das in diesem Programm berechnet?
    Sind es dann geringfügig entlohnte Beschäftigungen?
    Was muss ich in der KV,RV,PV, AV eingeben?
    Muss AN auch Anteile bezahlen in Versicherung und Steuer?
    Gleitzonenregelung und Kammerbeitrag?


    Sorry für die vielen Fragen. Bin noch Azubi.
    Und ich danke der Erfindung fürs internet!

  • Hallo Yvonne,


    Zitat

    Noch ne Frage was muss ich alles in der Gleitzonenregelung beachten?


    Hierzu kann ich Dir einen tollen Link nennen <!-- w --><a class="postlink" href="http://www.minijob-zentrale.de">http://www.minijob-zentrale.de</a><!-- w --> da gibt es viele Infos zu den Abrechnungen "kurzfristige Beschäftigung", "geringfügige Beschäftigung" und "Gleitzonenregelung".


    Zitat

    Welchen Steuersatz?


    Hier wird eine gesonderte Tabelle angesetzt (ca. 4 - 21 %).


    Zitat

    Sind es dann geringfügig entlohnte Beschäftigungen?


    Nein, sind es nicht. Von "geringfügig entlohnter Beschäftigung" spricht man bei einem "Mini-Job". Der Arbeitnehmer darf nicht mehr als 400 € im Monat verdienen. Die Gleitzone (Niedriglohn) bewegt sich zwischen 400,01 € und 800 €.



    Zitat

    Was muss ich in der KV,RV,PV, AV eingeben?


    Ist der Arbeitnehmer in der Gleitzone, werden die gleichen Angaben gemacht, wie bei einem "normalen" Arbeitnehmer. Wichitg ist, dass der Haken Gleitzonenprüfung gesetzt ist.


    Zitat

    Muss AN auch Anteile bezahlen in Versicherung und Steuer?


    Steuer muss er bezahlen (ca. 4-21%). Die Versicherungsbeiträge werden nach nem superkomplizerten Verfahren ermittelt - da sollte man dem Programm einfach glauben.... Wenn es genau interessiert: <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.400-euro.de/400/Berechnung.html">http://www.400-euro.de/400/Berechnung.html</a><!-- m -->.


    Zitat

    Gleitzonenregelung und Kammerbeitrag?


    Was genau ist jetzt die Frage :?:


    Zu dem fehlenden AG-Beitrag: Kannst Du hier mal eine Datensicherung an den Support schicken? So hat man die Ursache am schnellsten gefunden. Gerne auch direkt per eMail an mich.