Kinderbetreuungskosten durch Au Pair

  • Hallo@All,



    Ich bräuchte mal eine Erleuchtung:


    Wir planen ein Au Pair zur Kinderbetreuung zu beschäftigen. Es erhält das übliche TG 260€ Freie Kost und Logis. Es sollen 2 Kinder unter 4 Jahren betreut werden.


    Nun dazu meine Rechnung: 260*12= 3120 + 4627,20 Sachbezug (Unterkunft, Frühstuck,Mittag& Abendbrot) -15% bei Aufnahme im eigenen Haushalt also 3933,12 sind 2080 (2 Drittel) + 3933,12 = 6013,12 je Kind ansetzbar. Entweder bei meiner Frau (Angestellt) oder bei mir (Selbstständig) oder bei beiden.


    Ist meine Rechnung so richtig?


    Kann meine Frau sich eventuell einen Vorwegabzug auf die Lohnsteuerkarte eintragen?



    Danke für Eure Mühe


    Oliver

  • Hallo Oliver,


    wir haben selber seit vielen Jahren Au Pairs beschäftigt.
    Abzugsfähig sind alle Aufwendungen, die im Au Pair-Vertrag von vornherein vereinbart sind.
    Dazu gehören daher in der Regel auch die Kosten der Krankenversicherung sowie ggf. übernommene Kosten für Sprachkurse und Auslandstelefonate, soweit vertraglich vereinbart.
    Siehe auch BMF-Schreiben vom 19.01.2007 (IV C 4 - S 2221 - 2/07) und vom 26.10.2007 (IV C 4 - S 2296 - b/07/0003)
    Zu beachten laut diesen Schreiben ist auch, dass, wenn vertraglich Umfang oder Entgelt nicht für Kinderbetreuung und leichte Hausarbeiten (Haushaltshilfe) aufgeteilt ist, je 50% für Kinderbetreuung und Haushaltshilfe gewertet werden.


    Die monatliche Berechnung ist folgende:
    Vertragliche Vereinbarungen
    Taschengeld: 260,00 EUR
    + Krankenversicherung, z.B. 40,00 EUR
    + Übernahme Telefongebühren bis z.B. 20,00 EUR
    + Kosten der Verpflegung lt. § 2 (1) SvEV: 210,00 EUR
    + Kosten der Unterkunft lt. § 2 (3) Nr. 1 SvEV 85% von 204,00 EUR: 173,40 EUR
    Zusammen ergibt das monatlich 703,40 EUR und jährlich 8.440,80 EUR


    Es entfallen auf Kinderbetreuung 50%: 4.220,40 EUR
    Davon sind 2/3. abzugsfähig: 2.813,60 EUR
    Die Kinderbetreuungskosten sind auf die Kinder aufzuteilen.
    Wir haben auch Kinder, die älter als 13 Jahre alt sind. Weil Kinderbeitreungskosten i.d.R.nur bis zum Alter von 13 Jahren berücksichtigt werden, haben wir im Au Pair-Vertrag festgelegt, dass sich die Kinderbetreuung auf die jüngeren Kinder bezieht.


    Es entfallen auf Haushaltsnahe Dienstleistung (§35a EStG) 50%: 4.220,40 EUR, davon sind maximal 4.000 EUR begünstigt.


    Der Eintrag auf der Steuerkarte ist grundsätzlich möglich.


    MfG
    Akki