In welchem Zeitraum muss ein Einspruch gegen einen Lohnsteuerermäßigungsbesch...

  • Hallo,


    folgender Sachverhalt macht mir Sorgen:


    Ich habe im Juli einen Lohnsteuerermäßigungsantrag wegen der Eintragung von Versorgungszuschlägen (als beurlaubte Beamtin) und wegen einer doppelten Haushaltsführung gestellt (am 27.07.2001).
    Diesem wurde mit Bescheid vom 31.08. (!!!) hinsichtlich der Versorgungszuschläge stattgegeben. Allerdings wurde der Betrag wieder auf 12 Monate aufgeteilt. Die doppelte Haushaltsführung wurde mit der Bedründung "Nicht beruflich veranlasst." abgelehnt.
    Gegen den Bescheid habe ich natürlich Einspruch erhoben - mit Datum vom 25.09.2001.
    Bis heute habe ich keine Reaktion auf den Einspruch vom FA erhalten.
    Telefonisch erklärte mir der zuständige SB, das er den Einspruch irgendwann mal bearbeiten will.


    FRAGE: Gibt es (in NRW) hinsichtlich der Bearbeitung von Einsprüchen bzw. Lohnsteuerermäßigungsanträge einzuhaltende Fristen? ("Was ist eine angemessene Zeit?")
    Kann ich überhaupt und was kann ich unternehmen, um die Bearbeitung voranzutreiben?



    Danke für Ihre Hilfe!
    JD

  • Hallo!
    Die Aussage des Finanzbeamten "er würde den irgendwann mal prüfen" würde mir auch Sorgen machen ;) So weit ich weiß gibt es da keine Bearbeitungsfristen, da hilft wohl nur freundliches "drängeln". Im Zweifelsfalle frag doch mal bei einem Lohnsteuerhilfeverein o.ä. nach.
    mfg
    Peter Münzer