Pauschalen auch bei Tod...

  • Kann man die Pauschalen für das ganze Jahr ansetzen, auch wenn das schwerbeh. Kind Ende Jan. 01 verstorben ist.

  • Hallo Uwe,


    Du meinst den Pflegepauschbetrag von 1.800 DM?
    Den kannst Du Komplett ansetzen, auch wenn die Betreuung nicht im ganzen Jahr stattgefunden hat. Frag vorsichtshalber beim Finanzamt mal nach.


    mfg
    Peter Münzer