Differenzbesteuerung: Nebenleistung USt ausweisen oder nicht?

  • Ich verkaufe einen Artikel gem. § 25a UStG. Die Umsatzsteuer darf auf der Rechnung nicht ausgewiesen werden. Wie sieht es mit den Versandkosten aus?
    Wäre die Rechnung so richtig?

    ...oder darf überhaupt keine Umsatzsteuer auf der Rechnung ausgewiesen werden?

  • Guten Morgen. Ich habe die Antwort auf den Seiten der Handwerkskammer Hamburg gefunden.

    Zitat von Handwerkskammer Hamburg

    Für die Versandkosten ist darauf zu achten, dass diese nicht gesondert mit Umsatzsteuer in der Rechnung der differenzbesteuerten Waren ausgewiesen werden dürfen. Die Versandkosten sind entweder mit einer zweiten getrennten Rechnung mit Umsatzsteuer abzurechnen oder in den Endpreis der Warenlieferung als Nebenleistung pauschal miteinzurechnen ("Lieferung frei Haus"). Auf die Lieferbedingungen ist auch bei Verkäufen im Internet hinzuweisen.

    Auf der Seite der Handwerkskammer wird das Thema sehr anschaulich aufgearbeitet.

    Einmal editiert, zuletzt von khmcologne ()