Vorsorgeaufwendungen Günstigerprüfung

  • Hallo zusammen,


    im Ausdruck des Steuerbescheides stellt das WISO-Programm (Sparbuch 2009) fest, dass die abziehbaren Vorsorgeaufwendungen nach neuem Recht ab 2005 4.871 Euro sind. Weiter unten wird festgestellt, dass die Vorsorgeaufwendungen nach altem Recht um 1.871 Euro höher seien. Wenn ich das zusammenrechne, komme ich auf 6.742 Euro. Das sind die 606 Euro unbeschränkt abzugsfähigen Sonderausgaben plus 6.136 Euro Versicherungsbeiträge (=Vorwegabzug?). So rechnet auch der Bescheid des Finanzamtes (Günstigerprüfung nach der Rechtslage 2004).


    Aber nicht WISO: Auf dem WISO-Ausdruck wird festgestellt, dass das alte Recht 2004 günstiger ist. Und trotzdem rechnet das Programm mit den 4.871 Euro nach neuem Recht. Wie bekomme ich das Programm dazu, das alte Recht anzuwenden?


    mfg claumi

  • Hallo zusammen,


    wer lesen kann, ist klar im Vorteil! In der Berechnung nach neuem Recht stehen zwar irgendwo die 4.871 Euro Versicherungsbeiträge drin, aber ansetzbare Vorsorgeaufwendungen ab 2005 sind doch nur 3.000 Euro. Das hatte ich übersehen.


    Insofern hat WISO Recht, wenn es nach dem alten Recht die 4.871 Euro ansetzt. Also kein Programmfehler. Was ich mich jetzt aber frage, warum setzt das Finanzamt 6.136 Euro an? Rentner, daher keine Kürzung des Vorwegabzuges. Kann der ganze Vorwegabzug angesetzt werden, auch wenn man ihn nicht ausschöpft? Oder Irrtum des Finanzamtes?


    (Meine Rechnung mit den 606 Euro Sonderausgaben ist wohl ein zufälliger Zufall!)


    mfg claumi

  • Und nochmal hallo,


    die 6.136 Euro, die das Finanzamt in den Bescheid geschrieben hat, sind nicht der Vorwegabzug. Vielmehr hat das Finanzamt zu den Versicherungsbeiträgen die Zuschüsse addiert, anstatt sie abzuziehen. Und zufällig ergibt das 6.136 Euro ...


    Thema also erledigt!