Private Kreditkarte genutzt

  • Hallo,


    habe ein kleines Problemchen.


    Da ich in meiner Firmenkasse (weder Konto, noch Barkasse) genug Geld hatte habe ich eine größere Anschaffung bei meinem DJ-Zubehörhändler (1400,- €) einfach mit meiner privaten Kreditkarte gezahlt.


    Nun meine Frage:
    wie verbuche ich das ?
    Zinsen u.ä. möchte ich gar nicht mal berücksichtigen (wäre ggf. ein zweiter Schriftt), lediglich die Zahlung soll korrekt verbucht werden.
    Meine Buchungen erledige ich normalerweise über den Assistenten.
    (Ich weiß das die Frage ähnlich ist wie der Thread "Überweisung vom Pruvatkonto", aber halt nur ähnlich und die antworten helfen mir nicht vollständig......)



    Vielen Dank im voraus.

  • Hallo,
    ich buche sowas alles über die Kasse was über Privat-Konten gelaufen ist.
    Du hast ja sicher eine Quittung bekommen. Die Kreditkarten-Abrechnung ist dabei zubernachlässigen.

  • Daran hatte ich auch schon gedacht.


    Problem ist nur, dann stimmt meine Kassensumme ja nicht mehr.


    Wenn ich vorher einen Kassenbestand von 200,- € hatte, hätte ich bei diese Buchung nachher einen Kassenbestand von -1.200,- €, was bei einer Barkasse ja nicht möglich ist......



    Wäre es hier zulässig dann eine Gegenbuchung vorzunehmen Privateinlage 1.400,- € in die Kasse ?


    Der Gesamtbetrag und Kassenbestand wäre dann zwar richtig, trotzdem würden die Kontoangaben aber nicht stimmen, denn ich habe ja nicht 1.400,- € aus Bar in die Kasse eingezahlt und Bar davon etwas gekauft, sondern ich habe es über meine Private Kreditkarte gezahlt und mir (mangels entsprechendem Kapital) nicht aus der Firma erstattet ! Außerdem würde dann der Betrag in der EÜR ja nicht als Privateinlage auftauchen.

  • Ich empfehle den Gang zum Steuerberater.
    Unter Umständen ist die Anschaffung von € 1.400,00 in das Anlagenverzeichnis aufzunehmen und entsprechend jährlich abzuschreiben. Der Weg über die Privateinlage ist grundsätzlich ein gangbarer Weg.

  • Hallo khmcologne,


    Die Buchung der Geräte ins Anlageverzeichnis und die Afa ist alles kein Problem, auch Abschreibungsdauer usw. läßt sich über den Assistenten ja sauberst auswählen.


    Damit dies auch ganz sauber und nachvollziehbar ist buche ich die Rechnung auch nicht am Stück, sondern Buche jede Position einzeln und ordne diese einem Anlagegut zu.


    Beispiel:


    Ich kaufe für 1.400,- € 2 Geräte; 1x 1000,- € einmal 400,- €, dann Buche ich in der Kasse zwei Ausgaben von denen jede einem neu anzulegenden Anlagegut zugeordnet wird. In der Buchung erscheint dann im Feld Belegnummer jeweils der gleiche Beleg, da es ja Einzelpositionen eines Beleges sind, also ähnlich wie bei SPlöitbuchung, nur da kann man nicht jeden Splitanteil einem Anlagegut zuordnen).
    Im Endergebnis macht dieser Weg zwar etwas mehr Arbeit, aber man kann von jeder Buchung ersehen auf welchem Beleg diese zu finden ist und welchem Anlagegut diese zuzuordnen ist.


    Aber das alles hilft mir bei meiner Frage leider nicht weiter......


    Den Gang zum Steuerberater will ich mir natürlich sparen, genau dafür habe ich mir ja die Software gekauft und außer solche Details klappt ja auch alles hervorragend.....

  • Da der Einkauf vom Privatkonto (hier private Kreditkarte) gezahlt wurde, kommt meiner Meinung nach nur eine Privateinlage in Frage.
    Dieser Beitrag von g.horn enthält die Lösung. Das Konto 320 nur noch durch das entsprechende Anlagenkonto ersetzen.

  • Danke.


    Das muß ich dann ja über "Manuelle Buchung" anlegen - richtig ?


    Was muß ich denn dann noch machen um die Buchung dem Anlagegut zuzuordnen ?


    Wie ich ein Anlagegut anlege weiß ich, aber im Buchungsassistenten Assistenten konnte man dann die Zahlungsbuchung dem Anlagegut zuordnen. Muß ich da auch noch was machen oder reicht es die Buchung für Privateinlage als Sollkonto und z.B. EDV als Haben Konto anzulegen ?

  • Die Privateinlage erfolgt wie richtig festgestellt über die Manuelle Buchung. Das Anlagengut wird über :arrow: Stammdaten :arrow: Anlagenverzeichnis angelegt. Mit dem Buchungsassistenten kann man in diesem Fall nicht arbeiten.

  • OK. DANKE.


    Also brauche ich nur die Buchung anzulegen und das Anlagegut zu definieren, eine Zuordnung / Verknüpfung zwischen Buchung und Anlagegut muß nicht noch vorgenommen werden.



    Habe aber direkt eine weitere Frage:


    Ist es Pflicht den Abschreibungspool für Wirtschaftsgüter bis 1000 Euro zu nutzen oder habe ich eine gewisse Wahlfreiheit die Güter statt dessen auch als Wirtschaftsgüter zu erfassen und je nach normaler Abschreibungsdauer z.B. teils über 3 und teils über 7,8 oder 9 Jahre abzuschreiben ?
    (Jetzt mal ohne Betrachtung der Sinnhaftigkeit im Einzelfall)


    Beispiel:


    Ich kaufe 2 Boxen für je 350,- €
    2 Boxen für je 250,- €
    1 Endstufe für 300,- €
    CD Player für 180,- €
    Case für 120,- €
    Zusammen mit einigen Kabeln und Kleinteilen für insgesamt 100,- € bildet dies eine DJ Anlage.


    Die Teile wurden innerhalb 3 Monaten gekauft.


    MUß ich nun für diese Teile einen gemeinsamen Pool anlegen, oder ist es auch erlaubt kann ich auch für jedes Einzelteil ein Anlagegut definieren und es über den Zeitraum von z.B. 9 Jahren (gewöhnliche Afa Dauer für Beschallungsanlagen) Abschreiben ?

  • Zitat von DJMicha

    Also brauche ich nur die Buchung anzulegen und das Anlagegut zu definieren, eine Zuordnung / Verknüpfung zwischen Buchung und Anlagegut muß nicht noch vorgenommen werden.

    Ja

    Zusammen mit einigen Kabeln und Kleinteilen für insgesamt 100,- € bildet dies eine DJ Anlage.

    ... dann spricht vieles dafür, dass es als ein Anlagengut "DJ-Anlage" zu behandeln ist.
    Auch wenn Du mich jetzt dafür hauen möchtest: Wenn man sich unsicher ist, kann es allerdings sinnvoller sein, einen Steuerberater den Sachverhalt bewerten zu lassen. Selbst wenn man diesen durch den Kauf von MB einsparen wollte. Manchmal kann ein Steuerberater günstiger sein als die "Do-it-your-self"- Methode.

  • Hey,


    hauen möchte ich DIch wirklich nicht.


    Allerdings kommt das Thema Steuerberater für mich nicht in Frage, da dies bei meinen bescheidenen Umsätzen und den getätigten Auslagen derzeit einfach kostenmäßig nicht möglich ist.



    Die von Dir angesprochene Zusammenlegung würde aber ja nur gelten wenn die Wirtschaftsgüter nicht wirtschaftlich selbständig nutzbar wäre - richtig ?
    Hinsichtlich verleihmöglichkeiten wären aber die meisten Geräte sehr wohl selbständig nutzbar....


    Wäre es denn nicht unabhängig von allem im Sinne der Transparenz möglich tatsächlich jedes Gut einzeln anzulegen und über den entsprechenden Nutzungszeitraum abzuschreiben ?
    Das Finanzamt dürfte ja eigentlich nichts dagegen haben, weil ich ja wesentlich langsamer abschreibe als ich es z.B. bei einer Nutzung / Teilnutzung des Pools würde. Somit wäre diese Lösung zwar die aufwändigste, aber mMn sicherste, da Finanzamtfreundlichste hinsichtlich langer Abschreibungsdauer und Transparenz.


    Oder sieht das jemand anders ? Habe ich etwas übersehen nicht bedacht ? Bin ich gezwungen den Pool zu nutzen und möglichst schnell abzuschreiben ?