Flugkosten etc. bei Umzug

  • Ich musste dieses Jahr aus beruflichen Gruenden meinen Wohnort Tokyo aufgeben und nach Deutschland umziehen. Jetzt bin ich Angestellter. In Japan hatte ich einen kompletten Hausstand, den ich bis auf Kleidung, Spielsachen der Kinder und Buecher fast vollstaendig aufgegeben habe. Hier wurde er dann neu gegruendet.


    Nun habe ich eine Reihe von Anschaffungen gehabt, Waschmaschiene, Waeschetrockner, Moebel aber auch die Flugkosten fuer uns vier. Dazu Speditionskosten Japan-Deutschland und fuer die eingelagerten Sachen hier als Umzug Deutschland-Deutschland.


    Wer hat einen Tip, wie man das am einfachsten durch die Steuer erstattet bekommt? Faellt das unter Besondere Ausgaben oder Werbungskosten?


    Viele Gruesse und Danke
    Martin

  • Hallo Doc


    Es müßte eigentlich unter Werbungskosten fallen. Das einer aus beruflichen Gründen von Tokyo nach Deutschland umzieht kommt in Foren nicht allzu oft vor.


    Die Frage ist hier war es ein generell Umzug weil Tokyo euch nicht mehr gefallen hat?


    Ist der Arbeitsvertrag zuerst in Deutschland unterschrieben worden und nur deshalb ist der Umzug durchgeführt worden? Wenn ja, dann können die Flugkosten und andere nach Bundesumzugskostengesetz vorgesehene Waren als Werbungskosten von den Einkünften abgezogen werden.


    Ciao