Nutzungsdauer bei gebrauchten Warengütern

  • Hallo,


    muß ich die vorgeschriebene Nutzungsdauer auch bei gebrauchten Warengütern ansetzen? Ich habe mir ein Auto dieses Jahr gekauft , das 3 Jahre alt ist; lt. Tabelle muß ich es über einen Zeitraum von 6 Jahren abschreiben.


    Vorab vielen Dank

  • Es sei denn du kannst dem FA eine geringere Nutzungsdauer plausibel glaubhaft machen. z.B. hohe Fahrleistung im Jahr bei einem Pkw oder sehr hohe Laufzeiten einer Maschine.


    Ein Versuch kann sich lohnen, vor allem wenns plausibel ist.