Aus- und Fortbildungskosten in einem nicht ausgeübten Beruf

  • Hallo an alle,


    ich arbeite als Arzt im Krankenhaus und bin zusätzlich noch in einem geisteswissenschaftlichen Studiengang an der Universität eingeschrieben.
    Kann ich die Semestergebühren als "Aus- und Fortbildungskosten in einem nicht ausgeübten Beruf" absetzen,als Werbungskosten oder Sonderausgaben?


    Danke für die Hilfe!


    Thomas

  • Hallo,


    die Abgrenzung zwischen Werbungskosten und Sonderausgaben ist folgende: Wird die Fortbildung in einem bereits ausgeübten Beruf gemacht, handelt es sich um Werbungskosten. Wird die Fortbildung in einem noch nicht ausgeübten Berufsbereich gemacht, sind es Sonderausgaben. Bei Sonderausgaben nach § 10 Abs.1 Nr. 9 EStG sind die Kosten bis 1.800,-- DM, bei auswärtiger Unterbringung bis 2.400,-- DM abzugsfähig.
    Ist es dir nicht möglich, die Geisteswissenschaften irgendwie mit deinem Beruf als Arzt irgendwie zu verbinden. Dann hättest du nämlich Werbungskosten, die nicht der Summenmäßigen Abzugsbeschränkung unterliegen. Wenn es plausibel erscheint könnte der Sachbearbeiter die Kosten ja als Werbungskosten anerkennen. Es kommt oftmals auf eine nachvollziehbare Erläuterung an. Ich würde die vorerst mal als Werbungskosten ansetzen und bei Rückfragen seitens des Finanzamtes eine Stellungnahme abgeben. Erkennen die das nicht als Werbungskosten an, kannst du ja noch immer den Abzug als Sonderausgaben begehren.


    Zu überlegen wäre aber auch für den Fall, dass es sich um Sonderausgaben handelt, ob mit einer Bescheinigung eines potieniellen zukünftigen neuen Arbeitgebers im Bereich Geisteswissenschaften, das ganze doch nicht zu Werbungskosten wird.
    Definition der Werbungskosten nach § 9 Abs. (1) Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Sie sind bei der
    Einkunftsart abzuziehen, bei der sie erwachsen sind.


    Gruß