Auswärtige Unterbringung meiner Tochter

  • Ich komme leider bez.des Unterhaltes für meine Tochter in meiner Steuererklärung nicht weiter.
    Sie ist 18 Jahre und vom Jugendamt in einer Wohnung untergebracht worden.Sie ist ganzjährig zur Schule gegangen.Den Unterhalt zahle ich an das Jugenamt.Das Kindergeld wird ebenso direkt an das Amt weitergeleitet. Wo kann ich diese Zahlungen eintragen.Ich habe es über den Ausbildungsfreibetrag versucht.Das wäre für mich am günstigsten. Aber wird das auch anerkannt? Bei Eintragung als Sonderbelastung ständen mir weder Freibeträge noch Kindergeld zu.(Ich bin alleinerziehend und bekomme kein Unterhalt für meine Tochter)
    Was soll ich machen??
    Für eine Info wäre ich sehr dankbar

  • Hallo Marion,


    versuche doch mal einen Eintrag unter "Außergewöhnliche Belastungen" bei "Unterhalt Bedürftiger" dort müsste das angesetzt werden können.


    mfg
    Peter Münzer