Sparverträge / Bausparverträge

  • Ich bin Freiberufler und zahle keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung.
    Kann ich meine Sparverträge, bzw. Bausparverträge steuerlich geltend machen? Oder als Rente oder Altersvorsorge absetzen?

  • Hallo Kalle
    hier der § 1 des Vermögensbildungsgesetzes. Wie du herauslesen kannst spricht der Gesetzgeber von Arbeitnehmern. Da du nicht unter diese Kategorie fallen dürftest solltest du diese Beiträge als Sonderausgaben absetzen.


    VermBG § 1 Persönlicher Geltungsbereich
    (1) Die Vermögensbildung der Arbeitnehmer durch vereinbarte vermögenswirksame Leistungen der Arbeitgeber wird nach den Vorschriften dieses Gesetzes gefördert.


    (2) Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes sind Arbeiter und Angestellte einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten. Als Arbeitnehmer gelten auch die in Heimarbeit Beschäftigten.


    (3) Die Vorschriften dieses Gesetzes gelten nicht.


    für vermögenswirksame Leistungen juristischer Personen an Mitglieder des Organs, das zur gesetzlichen Vertretung der juristischen Person berufen ist,
    für vermögenswirksame Leistungen von Personengesamtheiten an die durch Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung der Personengesamtheit berufenen Personen.
    (4) Für Beamte, Richter, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit sowie berufsmäßige Angehörige und Angehörige auf Zeit des Zivilschutzkorps gelten die nachstehenden Vorschriften dieses Gesetzes entsprechend.


    Das Vermögensbildungsgesetz ist ja im Sparbuch enthalten, vielleicht findest du dort eine Gesetzeslücke.


    Viel Glück


    Michael