Wir haben eine Doppelhaushälfte Baujahr 1970 mit 97m² Wohnfläche welche vermietet ist. Wie kommen wir zu verwendbaren Zahlen welchen Betrag man absetzen kann,d.h. 2% Afa von welchem Wert. Wie kommen wir zu einem Wert des Bauwerkes welcher angesetzt werden kann?
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Hallo Günther
Nehmt doch die Herstellungs- oder Anschaffungskosten. Diese bilden die Bemessungsgrundlage für die Abschreibung.
Ciao