Beendigung der Ausbildung - Beginn der Arbeitslosigkeit

  • Hey,
    meine Tochter hat ihre Berufsausbildung mit dem Oktober 2001 beendet und erst im Januar 2002 eine Erwebstätigkeit aufgenommen. Die Kindergeldzahlungen wurden selbstverständlich mit dem Oktober eingestellt.. Der Kinderfreibetrag für den Rest des Jahres dürfte ebenso entfallen, wie der Ausbildungsfreibetrag (oder ?).


    Steuerlich werde ich also so behandelt, als hätte ich ein Kind weniger. Natürlich habe ich mein Kind nicht "unter die Brücke" geschickt. Kann ich für den November und Dezember die tatsächlichen Unterhaltskosten steuerlich absetzen oder gibt es insoweit(unwiderlegbare) Pauschalen. Ggf. wie sind die tatsächlichen Unterhaltskosten zu belegen, können z.B. Kopfanteile zugrunde gelegt werden.


    Vielen Danke für Ihre Mühe


    Mit freundlichen Grüßen
    Gerhard Willenbücher

  • Hallo Gerhard,


    das hängt davon ab, wieviel deine Tochter bis Oktober verdient hat. Hat sie bis Oktober im Ausbildungsberuf nicht mehr als 14040,--DM an Einkünften gehabt ( wohl gemerkt Einkünfte-also abzüglich der Werbungskosten) kann sie noch als Kind steuerlich anerkannt werden, wenn sie in der Zeit unter 21 Jahre alt und arbeitslos gemeldet war. Ist das der Fall, dann hättest du auch noch Anspruch auf Kindergeld und auch auf Kinderfreibetrag.


    War deine Tochter über 21 Jahre und arbeitslos und hatte keinerlei Einkünfte und Bezüge im November und Dezember so kannst du für diese beiden Monate außergewöhnliche Belastungen für bedürftige mit den Sätzen für Unterkunft und Verpflegung ansetzen.


    Viel Glück

  • Hallo Gerhard,


    manchmal ist es sogar besser, wenn man keinen Anspruch auf Kindergeld mehr hat.
    Z.B. bei der Unterstützung von Angehörigen nach § 33a EStG.
    Wohnt das Kind nach zu Hause wird aus Vereinfachungsgründen vom Finanzamt regelmäßig der Höchstbeitrag (1.170,- DM pro Monat) anerkannt.
    Bitte Einkünfte und Bezüge des Kindes angeben.


    Gruß Jürgen email: <!-- e --><a href="mailto:Ebert.Juergn@gmx.de">Ebert.Juergn@gmx.de</a><!-- e -->