Beendigung der Ausbildung - Beginn der Arbeitslosoigkeit

  • Hey,


    meine Tochter hat ihre Berufsausbildung mit dem Oktober 2001 beendet und erst im Januar 2002 eine Erwebstätigkeit aufgenommen. Die Kindergeldzahlungen wurden selbstverständlich mit dem Oktober eingestellt.. Der Kinderfreibetrag für den Rest des Jahres dürfte ebenso entfallen, wie der Ausbildungsfreibetrag (oder ?).


    Steuerlich werde ich also so behandelt, als hätte ich ein Kind weniger. Natürlich habe ich mein Kind nicht "unter die Brücke" geschickt. Kann ich für den November und Dezember die tatsächlichen Unterhaltskosten steuerlich absetzen oder gibt es insoweit(unwiderlegbare) Pauschalen. Ggf. wie sind die tatsächlichen Unterhaltskosten zu belegen, können z.B. Kopfanteile zugrunde gelegt werden.


    Vielen Danke für Ihre Mühe


    Gruß
    Willi