Einzelermittlung

  • Zur Veranlagung 2000 hat mir mein Finanzamt den Besuch eines Beamten angekündigt. Bei dem Besuch handelt es sich um eine Einzelermittlung (keine Außenprüfung). Die Prüfung bezieht sich auf Einkünfte aus Vermietung, Kinder und Haushaltsfreibetrag. Ich habe Einkünfte im wesentlichen aus nichtselbständiger Arbeit (Angestellter). Wie verhalte ich mich am besten? Muß ich den Beamten in meine Privatwohnung lassen?

  • Hallo Udo,


    aufgrund der folgenden Paragraphen der Abgabenordnung sind wir alle zur Mitwirkung verplichtet.


    § 88 Untersuchungsgrundsatz


    1 Die Finanzbehörde ermittelt den Sachverhalt von Amts wegen. Sie bestimmt Art und Umfang der Ermittlungen;an das Vorbringen und an die Beweisanträge der beteil-igten ist sie nicht gebunden. Der Umfang dieser Pflichten richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles.
    2) Die Finanzbehörde hat alle für den Einzelfall bedeutsamen, auch die für die Beteiligten günstigen Umstände zu berücksichtigen.


    § 90 AO: Mitwirkungspflichten der Beteiligten


    (1) Die Beteiligten sind zur Mitwirkung bei der Ermittlung des Sachverhaltes verpflichtet. Sie kommen der
    Mitwirkungspflicht insbesondere dadurch nach, dass sie die für die Besteuerung erheblichen Tatsachen vollständig und
    wahrheitsgemäß offen legen und die ihnen bekannten Beweismittel angeben. Der Umfang dieser Pflichten richtet sich
    nach den Umständen des Einzelfalles.