Rechnung richtig verbuchen

  • Hallo,


    ich habe eine Frage zu einer Abrechnungsgutschrift die ich erhalten habe.
    Diese wurde fälschlicher Weiße ohne Umsatzsteuer ausgestellt und der Betrag überwiesen.
    Wie ist hier vorzugehen. Wie kann ich dies in Mein Büro verbuchen?
    Erlöse 0% Umst?


    Bin auf Antworten gespannt und Danke vorab!


    Jonny

  • Eine Rechnungs-Gutschrift, und das verstehe ich unter einer Abrechnungs-Gutschrift, muss den Vorschriften des § 14 UStG entsprechen. Die Gutschrift verliert die Wirkung einer Rechnung, wenn Du dieser widersprichst. Da die Rechnungs-Gutschrift für Dich offensichtlich fehlerhaft und nicht den Formerfordernissen entspricht, ist ihr zu widersprechen und eine berichtigte Rchnungs-Gutschrift anzufordern. Die dem § 14 UStG entsprechende Abrechnungs-Gutschrift ist dann entsprechend aufzuzeichnen. Sofern der Austeller der Rechungs-Gutschrift zur Korrektur nicht bereit ist, würde ich Kontakt mit dem FA aufnehmen, um abzuklären, wie zu verfahren ist, da das FA sicherlich nicht auf seine Umsatzsteuer verzichten möchte.

  • Hierbei handelt es sich nicht um eine Rechnungs-Gutschrift.
    Es handelt es sich um eine Abrechnungsgutschrift von Provisionen, die z.B. durch die Vermittlung von Aufträgen zustande kommen.
    Soweit ich da jetzt richtig liege, führt der Gutschrift-austellende Unternehmer die Umst ans FA direkt ab.

  • Abrechnungsgutschrift von Provisionen, die z.B. durch die Vermittlung von Aufträgen zustande kommen.

    ...und somit handelt es sich um eine Rechnungs-Gutschrift.
    Du verwechselst diesen Begriff mit einer Gutschrift zu einer Rechnung. Die Rechnungs-Gutschrift tritt an die Stelle der von Dir erstellten Rechnung. Es wird damit keine von Dir erstellte Rechnung berichtigt. Ein kleiner feiner Unterschied.

    Soweit ich da jetzt richtig liege, führt der Gutschrift-austellende Unternehmer die Umst ans FA direkt ab

    Wenn dem so ist, dann muss auf der Rechnungs-Gutschrift der Grund, warum keine Umsatsteuer ausgewiesen wird, aufgeführt werden. Wenn dieser Grund fehlt, entspricht die Rechnung nicht dem § 14 UStG.


    Zur Handhabung der Aufzeichnung empfehle ich Dir das (->Menüleiste ->Hilfe ->ErsteHilfe Rechnung/Buchhaltung) das Kapitel Abweichende Erlöskonten. Bei der Rechnungs-Gutschrift ist diese dem entsprechenden abweichenden Erlöskonto zuzuweisen. Die von Dir gewählte Kategorie ist falsch.

  • Danke für die Antwort aber Du irritierst mich ein wenig. Aussage von Dir vom Februar letzten Jahres:

    Zitat

    http://www.wiso-software.de/fo…page=Thread&postID=103537


    Die Art der Gutschrift, von der wir hier sprechen, ist die Abrechnungsgutschrift. Dabei wird ebenso wie mit einer Rechnung über eine Lieferung oder Leistung abgerechnet. Die Abrechnungsgutschrift stellt der Leistungsempfänger und nicht der Leistende aus. Um aus einer Abrechnungsgutschrift die VSt geltend machen zu können, muss sie die gleichen Bedingungen erfüllen wie eine Rechnung (§ 14 UStG).

    Nachtrag:
    Da das ganze bei dem Anbieter zuvor als privat Account gemeldet war, wurde die Gutschrift fälschlicherweiße nach Umstellung auf gewerblich mit Umst. trotzdem noch ohne Umst ausbezahlt.


    Gruß


    Jonny

  • :thumbup: Oki, da stehts dann wohl 1:0 für Dich. Und ich denk immer, das liest eh keiner. :lol:


    Entschuldige, dass ich für Verwirrung gesorgt habe. Die Definition von damals ist identisch mit der von Heute. Ich habe im Grunde damals nix anderes gesagt wie heute und dafür doch tatsächlich das Wort Abrechnungsgutschrift verwendet. Aber wie ich bereits heute geschrieben habe: "......und somit handelt es sich um eine Rechnungs-Gutschrift."


    Ob nun Abrechnungsgutschrift oder Rechnungs-Gutschrift es gilt, dass die Gutschrift den Vorschriften des § 14 UStG entsprechen muss. Auf der Gutschrift muss der Grund, warum keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird, aufgeführt werden. Fehlt dieser ist ihr zu widersprechen.


    Sofern es um die von Dir genannte Provisionszahlungen handelt, ist gemäß dem von mir genannten Kapitel zu verfahren. Stellt der Aussteller trotz Bitte keine korrekte Gutschrift aus, würde ich das Problem in dem Fall daurch lösen, dass ich der Gutschrift widerspreche und dem Aussteller eine eigene, aber dafür korrekte Rechnung zustelle mit dem Vermerk, dass der Rechnungsbetrag bereits gezahlt wurde. Fertig.

  • Hallo Forum,


    akso ich habe hier jetzt alles durchgelesen und auch gesucht. Aber ich bin (momentan) blind und finde kein Sachkonto / Gegenkonto auf SK03.
    Ist das ausgeblendet oder mit welchen Gegenkonten arbeitet hier um eine "Gutschrift" an den Kunden -->
    oder eine Gutschrift <-- vom Lieferanten zu buchen.


    Danke für jedes "vernünftige" Feedback.

    gestern war ich | heute leb´ ich | morgen bin ich

  • ...finde kein Sachkonto / Gegenkonto auf SK03. Ist das ausgeblendet oder mit welchen Gegenkonten arbeitet hier um eine "Gutschrift" an den Kunden -->
    oder eine Gutschrift <-- vom Lieferanten zu buchen.

    Es gibt kein "festes" Konto auf das Gutschriften zu buchen sind.


    Wenn es sich bei der Gutschrift an den Kunden um eine Gutschrift zu einer Rechnung an den Kunden handelt, dann wird der an den Kunden ausgezahlte (Gutschrifts-)Betrag auf das gleiche Konto (einschließlich USt-Konto) gebucht, auf das der Erlös aus der Rechnung an den Kunden gebucht wurde. Das gleiche gilt für für die Gutschrift eines Lieferanten, die dieser zu einer (Lieferanten-)Rechnung erstellt. Auch diese wird auf das gleiche Konto (einschließlich VSt) gebucht, auf das der Rechnungsbetrag aus der Lieferantenrechnung gebucht wurde. Ist die Zahlung aus der Rechnung an den Lieferanten noch nicht erfolgt, so wird der Rechnungsbetrag um den Gutschriftsbetrag gekürzt und nur der tatsächliche an den Lieferanten gezahlte Betrag (einschließlich VSt) aufgezeichnet.


    In MB kann man für Zahlungen an Kunden aus "Gutschriften zur Rechnung" die Buchungs-Kategorie Zahlungen an Kunden verwenden und dann die entsprechende Gutschrift dem Zahlungsbetrag an den Kunden zuordnen.


    Danke für jedes "vernünftige" Feedback.

    ...ist das jetzt ein "vernünftige" Feedback?

  • . . es scheint ja "keine" andere Antwort in MB 2010 möglich zu sein!

    Das ist MB unabhängig und wird bei der Aufzeichnung der Einnahmen und Ausgaben für die EÜR grundsätzlich so gehandhabt.

    2 Mal editiert, zuletzt von khmcologne ()

  • mhhhh . . .
    Fallbeispiel:
    ich habe bei Strato einige Domains seit 2006 laufen, die damals noch nicht in MB eingepfelgt wurden, da ich erst seit Herbst 2009 mit MB arbeite.
    Wenn solch ein Posten reinkommt habe ich diesen auf SK 8925 gebucht. Die Frage ist daher, ob das "soweit" beim FA als O.K. durchgeht und meine Bilanzen dadurch nicht verfälscht werden? ?(


    Gruß

    gestern war ich | heute leb´ ich | morgen bin ich

  • ich habe bei Strato einige Domains seit 2006 laufen, die damals noch nicht in MB eingepfelgt wurden, da ich erst seit Herbst 2009 mit MB arbeite.
    Wenn solch ein Posten reinkommt habe ich diesen auf SK 8925 gebucht. Die Frage ist daher, ob das "soweit" beim FA als O.K. durchgeht

    Anhand der von Dir gelieferten Infos, kann ich Dir diese Frage nicht wirklich beantworten. Was verstehtst Du unter: "Wenn ein solcher Posten reinkommt..." Das sind keine Angaben um einen Geschäftsvorfall bewerten zu können.

    Warum ist die Leistung von Strato eine unentgeltliche Erbringung einer sonstigen Leistung 19 % USt (MB-Kontenplan 8925)?


    ...und meine Bilanzen dadurch nicht verfälscht werden?

    Wenn Du Bilanzen erstellen musst, dann ist MB definitiv das falsche Programm. Mit MB kannst Du Deine Einnahmen und Ausgaben für die Einnahmeüberschussrechnung aufzeichnen. Weiterhin kannst Du mit MB Umsatzsteuervoranmeldungen sowie die Umsatzsteuererklärung und die Zusammenfassende Meldung erstellen. Das wars. Eine Bilanz kann mit MB nicht erstellt werden!

    2 Mal editiert, zuletzt von khmcologne () aus folgendem Grund: Inhaltlich


  • Vielen Dank für die ausführliche Erklärung.
    Problem ist bei dem ganzen nur, dass die Gutschrift schon 2008 ausgestellt wurde. Leider hatte ich da noch nicht wirklich viel Erfahrung/Zeit mit der Buchhaltung, was natürlich so nicht sein darf. Hätte wohl früher schon einen Buchhaltungskurs machen sollen. Damals hatte ich die besagte Firma angeschrieben und folgende Aussage bekommen:


    "Nachträglich können wir das leider nicht ändern.
    Ab der nächsten Gutschrift wird die MwSt.
    ausgewiesen. "


    Anschliessend auf Grund meines Unwissens nicht weiterverfolgt.
    Wie würdest Du hier für die EÜR nun verfahren?


    Gruß


    jonny21

  • Problem ist bei dem ganzen nur, dass die Gutschrift schon 2008 ausgestellt wurde ... Anschliessend auf Grund meines Unwissens nicht weiterverfolgt.
    Wie würdest Du hier für die EÜR nun verfahren?

    Für das Geschäftsjahr 2008 müsste doch die amtliche EÜR schon lange erledigt und abgeschlossen sein. Daher ist der Erlös doch sicherlich bereits in irgendeiner Weise in die EÜR eingeflossen. Da würde ich gar nix mehr tun. Denn wenn der Geschäftspartner schon damals nicht kooperativ war, dann dürfte er es jetzt auch nicht sein, wenn Du nach rund zwei Jahren kommst und sagst: "Tschuldigung, aber da war doch was....."


    Ansonsten gilt: Wenn das Rechnungsdokument nicht den Vorgaben des § 14 UstG entspricht, dann kann auch keine Umsatzsteuer daraus geltend gemacht werden. Stößt ein Betriebsprüfer auf dieses Dokument, wird er es vermutlich beanstanden.

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