Hallo
Ich habe bis einschließlich September 2001 an der Berufsakademie (BA) Mannheim studiert. Bei dem Studium an der BA handelt es sich um ein duales System, bei dem im dreimonatigen Wechsel Studium und Praxis-Einsätze in einem Unternehmen aufeinander folgen. Als angenehmer Nebeneffekt bekommt man von dem Unternehmen auch eine Vergütung, die der eines Auszubildenden entspricht. In meinem Fall habe ich im Jahr 2001 folgende Einsatzorte gehabt: Mannheim (BA), Mainz, Köln, Duisburg und Herne (Praxis). Gewohnt habe ich entweder in Mannheim (Studentenwohnung) für Mannheim und Mainz oder in Dortmund (bei den Eltern) für Köln, Duisburg und Herne.
Neben den Kosten der Wohnung in Mannheim sind hierbei Fahrtkosten in nicht unerheblicher Höhe entstanden.
Wie kann ich diesen diese Kosten steuerlich geltend machen ?
Muß im Falle der Fahrtkosten jede einzelne Fahrt nachgewiesen werden (z.B. durch Fahrkarten) ?