Neues Konto anlegen (SKR03), da nicht vorhanden

  • Hallo zusammen!


    Ich wende vereinzelt bei Umsätzen die Differenzbesteuerung an, weshalb ich zur korrekten Verbuchung beim Verkauf eine Splittbuchung mit folgenden beiden Konten durchführen müsste:


    8220 - Differenzbesteuerung ohne Ust.
    8225 - Differenzbesteuerung mit Ust.


    Beide Konten gibt es aber aktuell im SKR03 des MB Prof. nicht.
    Über Stammdaten->Fibu->Kontenplan bearbeiten kann ich auch kein neues Konto anlegen bzw. ein vorhandenes so um editieren, dass auch der Kontenname geändert wird.
    Gibt es im MB Prof. nicht die Möglichkeit, ein zusätzliches Konto anzulegen, das eigentlich ohnehin vorhanden sein sollte?


    Falls nicht, wie könnte ich dann vorgehen?
    Eine Splittbuchung auf Erlöse mit Ust. und ohne Ust. ist nach den Aufzeichnungsvorschriften bei Differenzbesteuerung meiner Ansicht nach nicht ordnungsgemäß, da eine Bebuchung der Erlöse auf gesonderte Konten gefordert wird.

  • Das Thema Kontoanlage hatten wir gerade vor kurzem in diesem Thread. Weiterhin findest Du auch in der Bedienanleitung (Seiten 163-165 ) etwas zu diesem Thema etwas. Bei der Neuanlage musst Du insbesondere auf die richtige Verknüpfung zu den Steuerformularen achten.


    Das Thema Differenzbesteuerung wurde vor kurzem in diesem Thread und in diesem Thread behandelt.


    Bitte einfach öfter einmal in die Bedienanleitung, Hilfe-Dokumentationen schauen und öfters einmal die Erweiterte Foren-Suche bemühen und schon kann man schlauer sein und muss nicht unbedingt einen (weiteren) neuen Thread eröffnen.

  • die Threads zur Diffbesteuerung hatte ich bereits gelesen, das zum Anlegen neuer Konto ist mir allerdings bei der Suche entgangen, sorry!


    Wenn ich den erweiterten Bearbeitungsmodus beim Konto 8200 - Erlöse Umsatzsteuerfrei aufrufe, dann erscheint in dem Feld "Position Umsatzsteuererklärung" die 1048.
    Wie kann das sein? In dem gesamten Ust-Formular gibts es nur dreistellige Positionen, die 1048 finde ich nirgends.
    Weißt du dazu genaueres?

  • Wie kann das sein? In dem gesamten Ust-Formular gibts es nur dreistellige Positionen, die 1048 finde ich nirgends.
    Weißt du dazu genaueres?

    Sorry, das hatte ich nun vergessen zu erwähnen. Das hängt wohl damit zusammen, dass das Konto 8200 alle Steuerschlüssel anspricht. Das man an dieser Stelle nur drei anstelle der erforderlichen vierstelligen Ziffernfolge eintragen kann, ist Buhl bekannt und liegt bei den Entwicklern. Wird hoffentlich mit einem der nächsten Updates behoben werden. Daran hagts im Augenblick mit der Kopiererei in diesem Bereich.


    Aber es ist ja mit dem Anlegen der von Dir genannten Konten nicht getan.

    • Wie löst Du das mit dem Wareneingang lösen?
    • Wie willst Du das Problem der Aufzeichnungspflicht ->Einkaufspreis, ->Verkaufspreis sowie ->Differenzbetrag mit MB lösen?
    • Wie willst Du das Problem mit der Rechnung (§ 14 UStG Hinweis auf die Differenzbesteuerung), der Zuweisung des Zahlungseingangs zur Rechnung und der korrekten Aufzeichnung des zu zahlenden Betrages lösen?
    • Berechnest Du deinen Kunden Versandkosten und wenn Ja, wie gehst Du damit um, da bei diesen dann doch die MwSt auszuweisen ist?
  • Das mit der Position als 4-stellige Ziffer ist mir irgendwie immer noch nicht klar. Wo genau liegt hier der Fehler von Buhl, und was heisst das konkret?
    Bei Konto 8200 ist "1048" als Position angegeben, die ja im Formular nicht existiert. Trotzdem wird die Zahl von der Programmierungsseite her stimmen denke ich mal, sonst wäre ja die Umsatzsteuererklärung falsch.
    Wenn ich nun das Konto 8200 kopiere und als 8220 steuerfreie Diffbesteuerung anlege, und ebenfalls die "1048" übernehme, müsste es doch passen, oder?


    Zu deinen Fragen:
    - Wareneingang: Buche ich ganz normal als Wareneinkauf 0% MwSt und vermerke die opt. Quittungsnr.
    - Anhand der Quittung sieht man den EK. Bei Verkauf mach ich ne Splittbuchung auf 8220 mit EK und opt. Quittungsnr. sowie der Differenz zu VK auf 8225-Diffbesteuerung mit Ust. . Durch Eingabe der opt. Quittungsnr. kann ja eindeutig EK, VK und Diff. eingesehen werden.
    - Diffbesteuerungshinweis durch separate Rechnungsvorlage, Zahlungseingang kann ja wg. Splittbuchung nich mehr einer Rechnung zugeordnet werden, deshalb markiere ich die als "uneinbringbar". Was meinst du mit der korrekten Aufzeichnung des zu zahlenden Betrages?
    - Versandkosten berechne ich. Bei Artikelanlage habe ich den diff.besteuerten Artikel mit "0% MwST" angelegt, die Versandkosten sind ja pauschal als Artikel angelegt und mit "19% MwSt" eingegeben. Somit nehme ich als Rechnungsvorlage die mit Diffbesteuerungshinweis, füge den diffbesteuerten Artikel sowie die Versandpauschale hinzu, und dann berechnet MB automatisch nur 19% aus den Versandkosten, da ja der diffversteuerte Artikel mit "0%" eingetragen ist.


    Passt da deiner Meinung nach etwa was nicht?

  • Das mit der Position als 4-stellige Ziffer ist mir irgendwie immer noch nicht klar. Wo genau liegt hier der Fehler von Buhl, und was heisst das konkret?

    Der Fehler liegt aus meiner Sicht darin, dass man als Benutzer diese vierstellige Zuordnung nicht übernehmen kann. Es handelt sich hier um ein mehrfach belegtes Konto. Ich gehe daher davon aus, dass diese vierstellige Ziffernbelegung an dieser Stelle programmtechnisch erforderlich ist, damit das mehrfach belegte Konto seinen „richtigen“ Platz in den Steuerunterlagen findet.


    Anhand der Quittung sieht man den EK. Bei Verkauf mach ich ne Splittbuchung auf 8220 mit EK und opt. Quittungsnr. sowie der Differenz zu VK auf 8225-Diffbesteuerung mit Ust. . Durch Eingabe der opt. Quittungsnr. kann ja eindeutig EK, VK und Diff. eingesehen werden.

    Das reicht meiner Meinung nach nicht aus.


    In § 25 (6) UstG heißt es: „… Wendet der Wiederverkäufer neben der Differenzbesteuerung die Besteuerung nach den allgemeinen Vorschriften an, hat er getrennte Aufzeichnungen zu führen.“ Aus dieser separaten Aufzeichnung muss der Verkaufspreis, der Einkaufspreis und die steuerliche "Bemessungsgrundlage" (Netto-Differenzbetrag) ersichtlich sein.


    Das ist bei der von Dir geplanten Vorgehensweise meiner Meinung nach aufgrund der nicht getrennten Aufzeichnung des Wareneinganges m.E. nicht gewährleistet.


    - Versandkosten berechne ich. Bei Artikelanlage habe ich den diff.besteuerten Artikel mit "0% MwST" angelegt, die Versandkosten sind ja pauschal als Artikel angelegt und mit "19% MwSt" eingegeben. Somit nehme ich als Rechnungsvorlage die mit Diffbesteuerungshinweis, füge den diffbesteuerten Artikel sowie die Versandpauschale hinzu, und dann berechnet MB automatisch nur 19% aus den Versandkosten, da ja der diffversteuerte Artikel mit "0%" eingetragen ist.

    Das geht meiner Meinung gemäß § 14 a(6) UstG eben nicht!


    Entweder sind die Versandkosten im Kaufpreis für die Ware enthalten und unterliegen somit ebenfalls der Differenzbesteuerung, und das wäre dann z.B. „Lieferung frei Haus“, oder aber Du musst für die Versandkosten eine zweite Rechnung erstellen und dort die MwSt ausweisen.

  • Zitat von »freakyline«




    Das mit der Position als 4-stellige Ziffer ist mir irgendwie immer noch nicht klar. Wo genau liegt hier der Fehler von Buhl, und was heisst das konkret?
    Der Fehler liegt aus meiner Sicht darin, dass man als Benutzer diese vierstellige Zuordnung nicht übernehmen kann. Es handelt sich hier um ein mehrfach belegtes Konto. Ich gehe daher davon aus, dass diese vierstellige Ziffernbelegung an dieser Stelle programmtechnisch erforderlich ist, damit das mehrfach belegte Konto seinen „richtigen“ Platz in den Steuerunterlagen findet.

    Ok, dann hoffen wir mal dass da möglichst bald ein Update kommt...


    Zitat von »freakyline«




    Anhand der Quittung sieht man den EK. Bei Verkauf mach ich ne Splittbuchung auf 8220 mit EK und opt. Quittungsnr. sowie der Differenz zu VK auf 8225-Diffbesteuerung mit Ust. . Durch Eingabe der opt. Quittungsnr. kann ja eindeutig EK, VK und Diff. eingesehen werden.
    Das reicht meiner Meinung nach nicht aus.

    In § 25 (6) UstG heißt es: „… Wendet der Wiederverkäufer neben der Differenzbesteuerung die Besteuerung nach den allgemeinen Vorschriften an, hat er getrennte Aufzeichnungen zu führen.“ Aus dieser separaten Aufzeichnung muss der Verkaufspreis, der Einkaufspreis und die steuerliche "Bemessungsgrundlage" (Netto-Differenzbetrag) ersichtlich sein.

    Ich weiß nicht wie streng das gesehen wird, aber dann kannst du ja einfach die Einkaufsquittung mit "Diff1" nummerieren und separat ablegen, und die dazugehörige Verkaufsrechnung mit "Diff2" nummerieren. Dann sollte es mehr als eindeutig und ausreichend sein, oder?
    Anhand des Buchungsdatums und der optischen Nummer kann ich die Quittung und die Rechnung innerhalb weniger Sekunden aus den Ordnern suchen, so dass ich die getrennte Ablage derzeit nicht mache.


    Das ist bei der von Dir geplanten Vorgehensweise meiner Meinung nach aufgrund der nicht getrennten Aufzeichnung des Wareneinganges m.E. nicht gewährleistet.


    Zitat von »freakyline«




    - Versandkosten berechne ich. Bei Artikelanlage habe ich den diff.besteuerten Artikel mit "0% MwST" angelegt, die Versandkosten sind ja pauschal als Artikel angelegt und mit "19% MwSt" eingegeben. Somit nehme ich als Rechnungsvorlage die mit Diffbesteuerungshinweis, füge den diffbesteuerten Artikel sowie die Versandpauschale hinzu, und dann berechnet MB automatisch nur 19% aus den Versandkosten, da ja der diffversteuerte Artikel mit "0%" eingetragen ist.
    Das geht meiner Meinung gemäß § 14 a(6) UstG eben nicht!

    Entweder sind die Versandkosten im Kaufpreis für die Ware enthalten und unterliegen somit ebenfalls der Differenzbesteuerung, und das wäre dann z.B. „Lieferung frei Haus“, oder aber Du musst für die Versandkosten eine zweite Rechnung erstellen und dort die MwSt ausweisen.

    Das ist ein guter Hinweis, ehrlich gesagt habe ich mir darüber noch garkeine Gedanken gemacht.
    Dann wärs wohl am Einfachsten, man kalkuliert einfach die Portokosten mit in den VK und weist diese nicht gesondert aus, dann entfällt die separate Rechnung nur für die Versandkosten.


    edit: Du hast Recht, habs soeben bei der IHK gefunden:
    "Für die Versandkosten ist darauf zu achten, dass diese nicht gesondert mit Umsatzsteuer in der Rechnung der differenzbesteuerten Waren ausgewiesen werden dürfen. Die Versandkosten sind entweder mit einer zweiten getrennten Rechnung mit Umsatzsteuer abzurechnen oder in den Endpreis der Warenlieferung als Nebenleistung pauschal miteinzurechnen ("Lieferung frei Haus"). Auf die Lieferbedingungen ist auch bei Verkäufen im Internet hinzuweisen. "


    Aber das mit dem 4-stelligen Konto ist in der Tat ziemlich ungünstig, Buhl ist da aber definitiv drüber informiert, oder? Sonst würde ich das mal in die Hand nehmen...

  • Dann sollte es mehr als eindeutig und ausreichend sein, oder?

    Ich werde mich hüten, mich da festzulegen. Das musst Du selbst entscheiden.
    Gem. § 25a Abs. 6 UStG und Abschn. 276a Abs. 17 UStR hast Du besondere Aufzeichnungen zu führen. Du hast u.a. für jeden Gegenstand getrennt den Einkaufspreis und die Bemessungsgrundlage aufzuzeichnen. Lassen sich diese aufzeichnungspflichtigen Angaben aus den Buchführungsunterlagen entnehmen, gilt die Pflicht als erfüllt.

    Buhl ist da aber definitiv drüber informiert, oder?

    Ja

    Sonst würde ich das mal in die Hand nehmen...

    Mach mal, die dürfen ruhig merken, dass ich nicht der einzige bin, der auf die Berichtigung wartet.

  • Blöde Frage, aber schreibt man da einfach an kundenbetreuung@buhl.de ?

    Über (->Menüleiste ->Hilfe) ->OnlineHilfe FAQ gelangst Du zum Buhl KundenCenter. Den Button Ticket einreichen in der Fußleiste anklicken und dann das Kontaktformular ausfüllen. Fertig.
    Dieser Weg hat den Vorteil, dass Deine Frage direkt bei der richtigen Stelle landet und Du sofort eine Bearbeitungsnummer erhälst.

    Zur Aufzeichnungspflicht: Wie handhabst du das denn, bzw. würdest das handhaben?

    Ich würde ein Konto 3225 Wareneingang Differenzbesteuerung (ohne Umsatzsteuer) anlegen (Kopie von 3200). Dann wird auch der Wareneingang separat aufgezeichnet. Für die Erlöse hast Du ja schon selbst eine Lösung gefunden.
    Das ganze dann einmal an einem Fallbeispiel für die Differenzbesteuerung in der Demofirma durchspielen, um zu überprüfen, ob das Rechnungsformular und die Steuerformulare korrekt angesprochen werden. Bis auf die Umsatzsteuererklärung 2010 sollte alles sauber ablaufen und die Erklärung gibst Du ja eh erst in 2011 ab.

    3 Mal editiert, zuletzt von khmcologne ()

  • KHMCologne: Durch Zufall habe ich mal wieder an unser Thema von damals gedacht, und die 8200-Kontokopie im Demomandanten versucht.
    Wenn ich jetzt nicht völlig am Schlauch stehe, dann lässt sich das Konto inzwischen kopieren und die vierstellige Verknüpfung "1048" ebenfalls, scheint also Buhl in einem der letzten Updates behoben zu haben.


    Dann steht ja der Diffbesteuerung eigentlich nichts mehr im Wege, oder?


    Hast du seit damals zufällig noch was Neues diesbezüglich mitbekommen? V.a. bei der Aufzeichnungspflicht etc. waren wir ja nicht ganz sicher...


    Danke & Grüße!

  • Dann steht ja der Diffbesteuerung eigentlich nichts mehr im Wege, oder?

    Ich habe es in der Demoversion noch nicht wieder durchgespielt, daher kann ich Dir diese Frage nicht beantworten.

    Hast du seit damals zufällig noch was Neues diesbezüglich mitbekommen?

    Nein.