Kaution

  • Um diese Frage letztendlich überhaupt beantworten zu können, bedarf es noch der Information, mit welcher Buchungs-Variante Du arbeitest.


    Wozu gehört die Kaution?
    Wie zeichne ich die Ausgabe auf, der ich die Kaution zuordnen kann?
    Nach Beantwortung dieser beiden Fragen, würde ich die Kaution grundsätzlich genauso aufzeichnen, wie die Ausgaben, die zu dem Geschäftsfall gehören, dem ich die Kaution zuordnen kann, da die Kaution zum Zeitpunkt des Geldabflusses eine Ausgabe darstellt und ich über die Kaution nicht mehr verfügen kann. Das Geld ist ersteinmal weg. Erhalte ich die Kaution zurück, wird sie schlicht und ergreifend wieder als Einnahme aufgezeichnet.


    Im Übrigen machen wir hier keine doppelte Buchführung sondern zeichnen lediglich die Einnahmen und Ausgaben für die Einnahmeüberschussrechnung auf. Daher stellt sich immer die Frage, wie detailliert ich das alles aufzeichnen möchte. Wenn ich dann die Entscheidung treffe, dass die Aufzeichnung einer doppelten Buchführung gleich kommen soll, dann muss ich mir auch das dafür notwendige Wissen in Form einer Fortbildung aneignen. Denn ansonsten bin ich gar nicht in der Lage, die Qualität der Hilfestellung einschätzen zu können und laufe die große Gefahr, falsch und zum eigenen Nachteil meine Geschäftsvorfälle aufzuzeichnen.

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