Musikalleinunterhalter

  • Hi Marco,


    eigentlich ist doch Alleinunterhalter eine selbständige künstlerische Tätigkeit. Daher sollte diese als freiberuflich eingestuft werden und im Bereich Einkünfte aus selbständiger Arbeit>laufende Gewinne>Gewinn aus freiberuflicher Tätigkeit eingetragen werden. In diesem Bereich kannst du im Sarbuch deine Einnahmen und Ausgaben aus dieser Tätigkeit eintragen und der Gewinn wird zutreffend ermittelt.


    Gruß
    Peter