Wie und wo kann ich meine Nebenberuflichen Einnahmen als Musikalleinunterhalter
absetzen?
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Hi Marco,
eigentlich ist doch Alleinunterhalter eine selbständige künstlerische Tätigkeit. Daher sollte diese als freiberuflich eingestuft werden und im Bereich Einkünfte aus selbständiger Arbeit>laufende Gewinne>Gewinn aus freiberuflicher Tätigkeit eingetragen werden. In diesem Bereich kannst du im Sarbuch deine Einnahmen und Ausgaben aus dieser Tätigkeit eintragen und der Gewinn wird zutreffend ermittelt.
Gruß
Peter