Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine Frage zum Ausgleichsanspruch für das Kindergeld.
Ich erhalte das volle Kindergeld für meine volljährige Tochter, die in meinem Haushalt angemeldet ist und studiert. Sie erhält BAFÖG anteilig von ihrem Vater und mir.Die Eltern sind geschieden und beide wieder verheiratet. Muss ich dem Kindesvater das halbe Kindergeld überweisen?
Ich bitte um baldige Antwort.
Mitfreundlichen Grüßen
Gabriele Reinhold