Ausgleichsanspruch Kindergeld

  • Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich habe eine Frage zum Ausgleichsanspruch für das Kindergeld.
    Ich erhalte das volle Kindergeld für meine volljährige Tochter, die in meinem Haushalt angemeldet ist und studiert. Sie erhält BAFÖG anteilig von ihrem Vater und mir.Die Eltern sind geschieden und beide wieder verheiratet. Muss ich dem Kindesvater das halbe Kindergeld überweisen?
    Ich bitte um baldige Antwort.


    Mitfreundlichen Grüßen
    Gabriele Reinhold

  • Hallo


    Du brauchtst ihm nichts zu überweisen. Der Ausgleichsanspruch ist im BGB geregelt. Normalerweise bezahlt der Vater den Kindesunterhalt minus seinem Anspruch auf Kindergeld. Der Kinderfreibetrag wird aber in eueren Steuererklärungen hälftig angerechnet.