Habe mir einen neuen computer gekauft,jedoch nur einen Rechner.Kann ich diesen im Kaufjahr direkt absetzen oder muß ich ihn abschreiben.
Die 2.Frage?
ich beziehe Rente,Kapitaleinkünfte sowie Mieteinkünfte.Kann ich den Computer unter Steuerberatungskosten in die Steuerformulare eintragen,oder muß ich die Kosten unter den 3 Einkunftsarten aufteilen.
Vielen Dank
Alois Kunkel