Kindergeldrückzahlung

  • In 2001 mußte ich das Kindergeld von 2000 zurückzahlen,da mei Sohn etwas mehr Arbeitslohn erhielt als im Ausbildungsvertrag angegeben.
    Kann ich den Zurückgezahlten Betrag in der Steuererklärung geltend machen und wenn ja wo?
    Mit freundlichen Grüßen
    Jürgen Ruchser

  • Nein leider nicht.
    Da für 2000 kein Anspruch auf Kindergeld bestand gibt es auch keinen Anspruch auf Kinderfreibetrag. Unter Umständen könnte sich jetzt auch das FA bei dir melden, weil ohne Anspruch aufs Kindergeld/Kinderfreibetrag gibts keine Ermäßigung bei der Kirchensteuer und beim Soli. Es kann also ein neuer Bescheid für 2000 ins Haus flattern. Offensichtlich hast du bei der Erstellung der Steuererklärung für 2000 die Einkünfte und Bezüge des Kindes nicht richtig angegeben. Jetzt das FA darauf aufmerksam machen würde ich persönlich nicht.


    Ciao

  • Kinderfreibetrag etc.
    Hallo zusammen:
    unverheitates Paar, gemeinsames kind, leben zusammen
    jeder hat 0,5 Ki auf der St.karte, sie verdient 50% seines Eink. und erhält das Kigeld. Das Fa errechnet, daß ihr Kigeld höher ist als der Vorteil eines evtl.
    Freibetrages und sieht die Ansprüche des Kindes abgedeckt, deshalb wird bei ihm trotz 0,5 Ki auf der Karte der Freibetrag nicht mehr berücksichtigt und fällt einfach unter den Tisch. ist das o.k.???

  • Anm. an den Beitrag von Hans


    siehe Beitrag von mir am 21.02.02.


    Habe heute deinen Beitrag als neuen Beitrag kopiert und ein statement niedergeschrieben.


    Ciao