630 Jobs

  • Meine Frau hat eine Freistellungsbescheinigung über geringfügiges Beschäftigunfsverhältnis.


    Dauer des Arbeitsverhältnis 01.091-31.07.01 (630,--DM)
    ab dem 01.08.01 Arbeit auf Steuerkarte, das Einkommen wird bekanntlich nachträglich versteuert, weil Einkommensgrenze überschritten ist,


    Frage: kann ich Fahrtkosten geltend machen für die Zeit
    vom 01.01-31.12.01 als Werbungskosten, meine Frau mußte
    jeden Tag 12 km fahren zur Arbeit

  • Hi


    also dat ist ja echt ding. Es ärgert mich immer wieder, dass einmal der auf Freistellungsbeschäftigung erworbene Lohn durch so etwas wieder steuerpflichtig wird.


    Die Fahrtkosten solltest du auf jeden Fall ansetzen. Der § 9 des EStG besagt ja:
    Werbungskosten


    1 Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Sie sind bei der Einkunftsart abzuziehen, bei der sie erwachsen sind.


    Nach dieser Definition sehe ich bei einsetzen der Fahrtkosten keine Widersprüche.