Meine Frau hat eine Freistellungsbescheinigung über geringfügiges Beschäftigunfsverhältnis.
Dauer des Arbeitsverhältnis 01.091-31.07.01 (630,--DM)
ab dem 01.08.01 Arbeit auf Steuerkarte, das Einkommen wird bekanntlich nachträglich versteuert, weil Einkommensgrenze überschritten ist,
Frage: kann ich Fahrtkosten geltend machen für die Zeit
vom 01.01-31.12.01 als Werbungskosten, meine Frau mußte
jeden Tag 12 km fahren zur Arbeit