Abschlagzahlungen richtig buchen

  • Hallo Forum,


    ich bekomme jeden Monat Abschlagszahlungen von meinem Energieversorger für eingespeiste elektrische Energie. Wie muß ich die erhaltenen Abschlagszahlungen richtig buchen, damit diese auch bei der Umsatzsteuervoranmeldung automatisch berücksichtigt werden. Bisher buche ich manuell einen Zahlungseingang mit der Kategorie Zahlung vom Kunden. MB meckert dann jedes Mal weil keine Rechnung dagegen steht. Die Rechnung wird aber erst zum Ende des Abrechnungszeitraums erstellt.


    Wer hat das gleiche Problem und kann ggf. helfen ?


    Danke im Voraus

  • Kategorie Zahlung vom Kunden

    ....diese Kategorie darf tatsächlich nur für Zahlungseingänge verwendet werden, wenn zuvor eine Rechnung geschrieben wurde. In allen anderen Fällen ist je nach genutzter Buchungs-Variante die angebotene Alternative zu nutzen (Umsatzsteuerpflichtige Betriebseinnahme oder ein Erlöskonto aus dem MB-Kontenplan). Um später eine einfache Zuordnung der Abschlagszahlungen zu haben, kann man zusätzlich mit den Kosten-/Erlösart und Verwendung arbeiten.

    Zitat von sma24

    Die Rechnung wird aber erst zum Ende des Abrechnungszeitraums erstellt.

    ....schreibst Du tatsächlich eine Rechnung oder erhälst Du nicht vielmehr eine Gutschrift von Deinem Kunden?


    Du solltest bei einem Fachmann klären, ob Deine beleglose Vorgehensweise bei den Abschlagszahlungen so richtig ist.

    2 Mal editiert, zuletzt von khmcologne ()

  • Dann passt alles.

    .... Ich hoffe es ....


    Führen Unternehmer in der Endrechnung die Abschlagszahlungen sowie die Umsatzsteuer nicht gesondert auf, müssen sie den in der (Schluss-)Rechnung ausgewiesen gesamten Umsatzsteuerbetrag an das Finanzamt abführen. D.h., wenn Du zwölf Abschlagszahlungen von 119,00 EUR erhalten hast und jeden Monat die 19 EUR an das FA abgeführt hast, in der Endrechnung aber nur den Gesamtbetrag von 1.428,00 EUR aufführst, dann musst Du die darin enthaltene Umsatzsteuer von 228 EUR noch einmal an das FA abführen.
    Stellst Du Deinem Kunden keine Abschlagsrechnung gem. § 14 UStG bzgl. der Abschlagszahlungen aus, dann kann Dein Kunde wiederum die Vorsteuer nicht geltend machen und muss auf die Schlussrechnung warten.
    Meine Empfehlung: Kläre also mit Deinem Kunden und Deinem Steuerberater die richtige Vorgehensweise ab.