Unterschied zwischen Kategorien Privateinlagen / Privatentnahmen allgemein und nicht betriebsrelevant

  • Hallo zusammen,


    ich nutze MB 2010 und habe seit dem 15.04.2010 ein Nebengewerbe laufen. Des Weiteren nutze ich das Privatkonto gleichzeitig als Geschäftskonto.


    Jetzt habe ich mich hier im Forum bereits vorab informiert, aber keine genaue Antwort auf folgende Frage herausgefunden:


    Wo ist der buchhalterische Unterschied zwischen den Kategorien Privateinlagen / Privatentnahmen allgemein und nicht betriebsrelevant.


    Ich habe bereits im Forum erfahren, dass die Buchungssätze bei "nicht betriebslelevant" im Journal nicht auftauchen und daher z. B. beim Kontoabgleich es zu unterschiedlichen Endsalden kommen kann.


    Da ich das Gewerbe im Nebenerwerb betreibe und noch einen Hauptjob haben - wie sollte ich dann z. B. mein Gehalt buchen? Also Privateinlagen oder als nicht betriebsrelevante Einnahmen-Buchung?


    Wo ist jetzt der Nach- bzw. Vorteil, wenn ich Privateinlagen- und entnahmen als solche kategorisiere oder als nicht betriebsrelevant?


    Vielen Dank im voraus!


    Grüße BeIhSc

  • In der MB2010 Hilfe ErsteHilfe Steuern/Buchhaltung gibt es zwei Beiträge (Nicht betriebsrelevante Zahlungen und Privatentnahmen) zu diesem Thema. Dort wird im Grunde alles gesagt, was es hierzu zu sagen gibt.

  • Hallo,


    ich hab mich schon gefragt, wann ich so eine Antwort von Dir erhalten - mit dem Verweis auf irgendeine Informationsquelle. :D


    Denn auch das ist mir bei meiner Recherche besonders aufgefallen, dass Du die OP immer wieder an die SuFu u. ä. verweist.


    Doch auch diese Quelle, die ich selbstverständlich bereits vorher schon gefunden habe, hilft mir nicht weiter!


    Siehe Bitte auch meine Beispielfrage mit dem Gehalt. Welche Variante ist bei der Buchung zu empfehlen - und warum?


    In wieweit z. B. wirken sich die Privateinlagen / Privatentnahmen allgemein auf die BWA- bzw. steuerlichen Auswertungen aus? Fallen die dann auch nicht ins Gewicht?


    Daher würde ich mich freuen, wenn mein Anliegen weiter als aktuell betrachtet wird.


    Grüße


    BeIhSc

  • mit dem Verweis auf irgendeine Informationsquelle.

    ...das ist nicht irgendeine Informationsquelle, sondern eine Hilfe, die insbesondere Unerfahrene wichtige und hilfreiche Erläuterungen gibt, Vorschläge für die Aufzeichnung eines Geschäftsvorfalles macht, ...


    und die alle Deine Fragen beantwortet ....


    dass Du die OP immer wieder an die SuFu u. ä. verweist.

    ....das mache ich immer dann, wenn ich weiß, dass die Antwort bereits im Forum gegeben wurde....


    Siehe Bitte auch meine Beispielfrage mit dem Gehalt. Welche Variante ist bei der Buchung zu empfehlen - und warum?

    Diese Frage wird im Beitrag Nicht betriebsrelevante Zahlungen der MB2010 Hilfe ErsteHilfe Steuern/Buchhaltung beantwortert:
    Zitat:
    Die Möglichkeit, Zahlungsvorgänge als "nicht betriebsrelevant" zu kennzeichnen, ist vor allem dann nützlich, wenn Sie ein gemischtes Bankkonto führen, über das Sie sowohl private als betriebliche Zahlungen abwickeln. ... Falls Sie also Wert darauf legen, die Kontobewegungen auf Ihrem Bankkonto mit den Buchhaltungs-Werten abzustimmen, sollten Sie ausnahmslos jeden Zahlungsvorgang einer Buchungs-Kategorie zuweisen. Private Ein- und Auszahlungen (zum Beispiel Einkommensteuervorauszahlungen oder Überweisungen aufs private Girokonto) gehören dann zum Beispiel in die Kategorien "Privateinlagen" und "Privatentnahmen ".


    Die Entscheidung, welche Vorgehensweise Du verwenden möchtest, kann Dir niemand nehmen. Vor- und Nachteile sind im Forum massenweise dokumentiert....Forensuche


    In wieweit z. B. wirken sich die Privateinlagen / Privatentnahmen allgemein auf die BWA- bzw. steuerlichen Auswertungen aus?

    Diese Frage wird im Beitrag Privatentnahme der MB2010 Hilfe ErsteHilfe Steuern/Buchhaltung beantwortert:
    Zitat:
    Bitte beachten Sie: Privatentnahmen sind keine Betriebsausgaben. Sie dürfen den zu versteuernden Gewinn nicht mindern. Damit "WISO Mein Büro" weiß, dass es sich um eine betriebsneutrale Auszahlung handelt, ordnen Sie den Vorgang der Kategorie "Privatentnahmen" zu:


    Siehe auch amtliches EÜR-Formular Seite 3, Zeilen: 82 und 83

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