Zweitwohnung bei Kindern über 18 Jahren

  • Mein Sohn hat in der Zwischenzeit zwischen Zivi und Studium 10 Wochen auswärts gearbeitet.
    Ansonsten wohnt er zu Hause. Was kann man als Werbungskosten ansetzen, denn so richtig als Zweitwohnung gilt es wohl doch nicht !?

  • Hi Dieter


    Es sind ganz normale Fahrten Wohnung-Arbeitstätte. Doppelter Haushalt lag ja nicht vor.


    Ciao