Hallo,
ich habe einen Kunden mit Büro in Deutschland aber Rechnungsanschrift in UK - da der Leistungsort Deutschland ist, habe ich mit MwSt berechnet - nun teilte mir der Kunde mit, dass seine "Niederlassung" in Deutschlnad eine EEIG ist und nciht als Betreibsstätte zählt und somit keine MsSt. berechnet werden darf - dies wurde von meinem Finanzamt bestätigt.
Nun werde ich also alle Rechnungen gutschreiben müssen und neue ausstellen ohne MwSt. - soweit so gut, wie aber bekomme ich vom Finanzamt nun die zu unrecht berechnete und bereits abgeführte Ust wieder?
Kann mir hier jemand helfen, wie ich was buchen muss, damit das alles in der Umstazsteuer-Voranmeldung auftaucht? Oder mache ich hier einen grunlegenden Denkfehler?
Liebe Grüße
Stefi