zu Unrecht MwSt berechnet - wie buchen?

  • Hallo,


    ich habe einen Kunden mit Büro in Deutschland aber Rechnungsanschrift in UK - da der Leistungsort Deutschland ist, habe ich mit MwSt berechnet - nun teilte mir der Kunde mit, dass seine "Niederlassung" in Deutschlnad eine EEIG ist und nciht als Betreibsstätte zählt und somit keine MsSt. berechnet werden darf - dies wurde von meinem Finanzamt bestätigt.


    Nun werde ich also alle Rechnungen gutschreiben müssen und neue ausstellen ohne MwSt. - soweit so gut, wie aber bekomme ich vom Finanzamt nun die zu unrecht berechnete und bereits abgeführte Ust wieder?


    Kann mir hier jemand helfen, wie ich was buchen muss, damit das alles in der Umstazsteuer-Voranmeldung auftaucht? Oder mache ich hier einen grunlegenden Denkfehler?


    Liebe Grüße


    Stefi

  • EEIG

    ...wenn ich das richtig verstanden haben, dann dürfte es sich hier um eine Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) handeln.

    somit keine MsSt. berechnet werden darf - dies wurde von meinem Finanzamt bestätigt.

    Hat denn das Finanzamt auch gleich noch den passenden § des Umsatzsteuergesetzes bzw. die Rechtsgrundlage genannt, auf das sich die Aussage des Finanzamtes stützt?
    Der Grund der Steuerbefreiung ist gemäß § 14 Umsatzsteuergesetz auf der Rechnung anzugeben.


    Was für eine Leistung hast Du denn erbracht?
    Hast Du eine Umsatzsteueridentnummer? Hat Dein Kunde eine Umsatzsteueridentnummer und ist Dir diese bekannt?


    Du solltest Dich schon einmal mit den Kapiteln: Ausländische Kunden, Innergemeinschaftlicher Erwerb, Innergemeinschaftliche sonstige Leistungen, Abweichende Erlöskonten und Zusammenfassende Meldung der MB2010-Hilfe ErsteHilfe Steuern/Buchhaltung beschäftigen.


    Nun werde ich also alle Rechnungen gutschreiben müssen und neue ausstellen ohne MwSt. - soweit so gut, wie aber bekomme ich vom Finanzamt nun die zu unrecht berechnete und bereits abgeführte Ust wieder?

    ...das sollte man in Zusammenarbeit mit seinem zuständigen Sachbearbeiter beim Finanzamt klären. Vermutlich wird man berichtigte Umsatzsteuervoranmeldungen einreichen müssen. Ein Steuerberater wäre vermutlich in diesem Fall ebenfalls nützlich.


    Ohne Kenntnis der Rechtsgrundlage auf die sich die Steuerbefreiung begründet, kann Dir vermutlich niemand helfen, außer er hatte mit solch einer Organisation schon einmal zu tun.

  • Hallo, danke für die Antwort und die Rückfragen. Hier die Antworten:


    • Die Fimierung meines Kunden ist EEIG http://europa.eu/legislation_s…company_law/l26015_en.htm - scheint nicht ganz so häufig zu sein, auch mein Finanzamt war nicht ganz so "firm" damit -
    • Rechtgrundlage wurde genannt = "Die einschlägige Rechtsgrundlage hierfür ist § 3a Absatz 2 Satz 1 Umsatzsteuergesetz. Hiernach ist der Ort der Leistung in England anzusehen, sodass die Leistung in Deutschlandnicht steuerbar ist."
    • Meine Leistung ist Marketing Betreuung und Öffentlichkeitsarbeit - ich organisiere z.B. Messen und Veranstaltungen ( in Deutschland) und designe Flyer, betreue Händler der Firma, übersetze Marketingtexte ins deutsche, schreibe Artikel - alles freiberuflich ( ich bin künstlersoziakassenpflichtig und hatte auf die Ausnahme gehofft, dass Künstler am Ort des Handelns berechnen können, da Kunde Büro in Deutschland und meine Leistungen ausschließlich für Deutschland sind....aber EEIG scheint da als keine betreibsstätte zu gelten... )
    • ich habe eine Umsatzsteueridentnummer
    • Mein Kunde auch - allerdings nur in England, die habe ich und kenne ich


    Ich kenne auch die innergemeinschaftliche Abwicklung - habe bereits einen Kunden in England, für den ich Leistungen im Englischen Markt betreibe, also ohne MwSt berechne etc... diesem Vorgang kenne ich - allerding bin ich dem Irrtum erlegen, Leistung in Deutschland , Büro in Deutschland = Rechnung nach England trotzdem - MwST in Dts - da Leistungsort etc....


    Ich zweifele gar nicht an, dass ich es zurückzahlen muss - wer, wenn nicht mein Finanzamt kann mir bestätigen, dass ich es ohne MwSt berechnen kann ( schriftlich per e-mail) aber wie buche ich es, das ist mein problem.


    Konkrete Frage:


    ich storniere eine Rechnung aus Oktober 2009 über 100 EUR netto plus 19€ MwSt - das aber erst im Mai 2010 - was macht MB mit den 19€ USt aus 2009?


    wenn MB alle stornos in 2010 mit in die Umsatzsteuervoranmeldung als "negativ" nimmt wäre mein Problem gelöst. ich storniere alle Rechungen und stelle neue aus, mit innereuropäischer Gemeinschaft etc und keiner MwSt, dann käme doch im nächsten Umsatzsteuervoranmeldung alles zusammen oder mache ich einen Denkfehler?


    Gruß


    Stefi


  • Die Fimierung meines Kunden ist EEIG

    ...in Deutschland heißt das Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV)

    ich storniere eine Rechnung aus Oktober 2009 über 100 EUR netto plus 19€ MwSt - das aber erst im Mai 2010 - was macht MB mit den 19€ USt aus 2009?

    Das ist die Frage, die Du klären musst, ob das Datum der Berichtigung nicht Oktober 2009 lauten muss und Du ggf. berichtige Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben musst. Auch die Zusammenfassende Meldung muss ggf. berichtigt werden.

    wenn MB alle stornos in 2010 mit in die Umsatzsteuervoranmeldung als "negativ" nimmt wäre mein Problem gelöst. ich storniere alle Rechungen und stelle neue aus, mit innereuropäischer Gemeinschaft etc und keiner MwSt, dann käme doch im nächsten Umsatzsteuervoranmeldung alles zusammen oder mache ich einen Denkfehler?

    ...die Funktion in MB unter ->Vorgänge ->Rechnungen ->Stornierung/Gutschrift zur Rechnung arbeitet sauber, da brauchst Du dir keine Sorgen zu machen. Da die Rechnung bereits an den Kunden versandt wurde, solltest Du ihm die Gutschriften zusammen mit den Rechnungen übersenden.


    Vielleicht doch noch einen Fachmann hinzuziehen.

  • Hallo nochmal,


    also jetzt ist alles gut - Ich muss nur 2010 stornieren, das macht MB auch ganz schick - habe alle Rechnungen storniert, neue geschrieben - alles über das Verrechnungskonto laufen lassen, da kein wirkliches Geld beflossen ist ( war das richtg so?) Jetzt nullt sich die Rechnungen und die Steuer ist im richigen Konto und kommt bei der nächsten Voranmeldung zurück - jetzt muss ich die zuviel berechnete Steuer an den Kunden überweisen - wohin buche ich das?


    Eigentlich gehört das auf das Verrechnungskonto, damit hier wieder alles klar ist - korrekt?


    Gruß


    Stefi

  • Wie ist denn im Augenblick der (->Stammdaten ->Kunden ->F11 bearbeiten ->Reiter Statistik) ->links unten "Kontostand des Kunden" ?

  • Kontostand = 0


    habe allerding neuen Kunden für die neue Rechnung angelegt, weil ich ja ab sofort auslandkunde und Netto rechnung angeklickt habe - sonst wäre die Gutschrift ohne MwSt gewesen....


    Kunde alt = 0 Kunde neu = - xxxx( aber das ist schon die Rechnung von Mai, die noch nicht bezahlt ist - also theoretisch auch null

  • jetzt muss ich die zuviel berechnete Steuer an den Kunden überweisen - wohin buche ich das?

    ...dann müsste in dem Fall die Kategorie wohl nicht betriebsrelevant lauten, da anscheinend alles schon ausgeglichen wurde.


    Du musst anschließend einmal alles genau durchprüfen, um sicher zu sein, dass jetzt alles richtig aufgezeichnet wurde. Aus der Ferne ist das nicht gut möglich.