Computer als Sonderausgabe

  • Hallo,


    weiss jemand, wie man einen PC richtig absetzen kann/muss, wenn man ihn für das Studium und nicht für die Arbeit braucht?


    Ciao, Martin

  • Hi Martin


    wenn du deinen Computer für dein Studium gebrauchst kannst du die Abschreibung als Sonderausgaben bei den Ausbildungskosten ansetzen.
    Entscheidend ist das Kaufdatum. Sofern du den Computer bis zum 31.12.2000 angeschafft hast, beträgt die Nutzungsdauer für den Computer 4 Jahre. Hast du nach diesem Datum angeschafft beträgt die Nutzungsdauer 3 Jahre. Notebook ist sogar grundsätzlich 3 Jahre. Zu beachten ist auch die Vereinfachungsregel, d.h. hast du das Gerät im ersten Halbjahr angeschafft kannst du die volle AfA nehmen. Hast du aber das Gerät im 2. Halbjahr (egal zu welchem Zeitpunkt) angeschafft so kannst du nur die halbe AfA ansetzen.



    Ciao