Zahlungsdialog Netto oder Bruttobetrag

  • Hallo!


    Ich bin absoluter Neuling bei MB2010 - und auch Buchhaltungsneulig ;). Muss ich bei der Verbuchung von Ausgaben (im Dialog Zahlung) den Netto- oder den Bruttorechnungsbetrag angeben? Im konkreten Fall möchte ich die Anschaffung von MB2010 buchen. Das kann ich doch in die Kategorie "Rechts- und Steuerberatung, Buchführungskosten" einordnen, oder?


    Vielen Dank schonmal für jeden Tipp ;)...

  • Muss ich bei der Verbuchung von Ausgaben (im Dialog Zahlung) den Netto- oder den Bruttorechnungsbetrag angeben?

    Immer den Bruttobetrag, dann die Kategorie und zu guter letzt den Steuerschlüssel auswählen.


    Mit der TAB-Taste springst Du von Eingabefeld zu Eingabefeld.

    Kategorie "Rechts- und Steuerberatung, Buchführungskosten" einordnen, oder?

    Nein.
    Welche MB-Version hast Du gekauft und welche Buchhaltungs-Variante hast Du eingestellt?


    Im Übrigen solltest Du dich mit der ->Bedienanleitung, der MB2010-Hilfe ErsteHilfe Steuern/Buchhaltung beschäftigen und auch einen Buchhaltungskurs belegen.


    Edit:
    Bitte diesen Thread lesen.

    2 Mal editiert, zuletzt von khmcologne () aus folgendem Grund: Inhaltliche ERgänzung.

  • Hallo khmcologne!


    Vielen Dank für deine Antwort.


    Ich habe MB2010 Standard und verwende die Einnahmen/Überschussrechnung. Mit Buchführung grundsätzlich habe ich mich schon im Rahmen meiner Ausbildung (WiSo-Unterricht) auseinandergesetzt. Außerdem habe ich mir vor Beginn meiner Tätigkeit noch einen Ratgeber vom DTV-Verlag zum Thema durchgelesen. Mir fehlt halt einfach die praktische Erfahrung. Gibt es irgendwo eine Übersicht, in der die Ausgabenkategorien etwas näher erläutert sind? In der Anleitung hab ich das nicht gefunden..


    Gruß
    Mathis

  • Ok, danke erstmal für den Link zu der PDF-Datei. Die hilft ja schonmal ein bisschen. Trotzdem bin ich noch etwas unsicher, ob ich bisher alles richtig verbucht hab. Daher hier einfach mal eine Übersicht meiner bisherigen Buchungen (sind erst 3 ;)):


    1.) WISO Mein Büro 2010
    Verwendungszweck: Buchhaltungssoftware für das Jahr 2010
    Kategorie: Porto, Telefon und Büromaterial
    Steuerschlüssel: Vorsteuer 19%
    Betrag: der Bruttorechnungsbetrag


    2.) Bestellung von Flyern im Auftrag eines Kunden bei einer Druckerei (nicht für mich selber)
    Verwendungszweck: Bestellung von Drucksachen im Kundenauftrag
    Kategorie: Waren, Roh- u. Hilfsstoffe einschl. Nebenkosten
    Steuerschlüssel: Vorsteuer 19%
    Betrag: der Bruttorechnungsbetrag


    3.) Kauf von Fachliteratur
    Verwendungszweck: Fachliteratur für Software Illustrator CS4
    Kategorie: Fortbildung, Fachliteratur
    Steuerschlüssel: Vorsteuer 7%
    Betrag: der Bruttorechnungsbetrag


    Sieht da irgendjemand etwas, was zu beanstanden wäre? Oder kann ich nach dem Schema weiter fortfahren?
    Wenn ich die Anleitung richtig verstanden habe, muss ich ja GWG (wie die Anschaffung der Software, des Buches etc.) nicht ins Anlagenverzeichnis eintragen, weil sie ja nicht abgeschrieben werden. Hab ich das richtig verstanden?
    Dann noch folgende Fragen, die sich mit irgendwann stellen wird: Wo ordne ich Versandkosten ein (welche Kategorie)? Die kann ich ja nicht zusammen mit dem bestellten Gegenstand in eine Kategorie packen, oder? Geht das auch unter Porto- und Bürokosten?


    Ich hoffe, das waren erstmal alle Fragen, die sich mir in nächster Zeit stellen werden bzw. schon gestellt haben.


    Vielen Dank schonmal für euere Tipps :)!

  • Sieht da irgendjemand etwas, was zu beanstanden wäre?

    Nicht übel nehmen, aber Du kannst nicht ernsthaft erwarten, dass MB-Benutzer die Aufzeichnung deiner Geschäftsvorfälle im Einzelfall überprüfen. Dafür gibt es selbstständige Buchhalter und Steuerberater die dies gerne tun und für die erbrachte Dienstleistung auch das Ihnen dafür zustehende Entgeld nehmen.


    Im Übrigen muss man hierzu zum Teil die Unterlagen für den Geschäftsvorfall (Angebot, Auftrag, Rechnung) insgesamt einsehen um zu einer korrekten Einordnung des Geschäftsvorfalles überhaupt kommen zu können. Punkt 2 deiner Aufzeichnungen kann unter Umständen und gegebenenfalls auch anderen Kategorien zugeordnet werden. Dazu bedarf es aber noch genauerer Hintergrundinformationen, und zwar dergestalt, was z.B. Dein eigener Beitrag bei der Erstellung der Flyer war. Die alternativen Kategorien gibt es teilweise in der von dir verwendeten Buchhaltungs-Variante 2 nicht und müßten, sofern sie zutreffen, mit Hilfe der ->Manuellen Buchung angesprochen werden. Das es diese Kategorien in der von Dir verwendeten Buchhaltungs-Variante 2 zeigt aber auch, dass es keine "gängigen" Kategorien sind.


    Zu 1. wurde bereits alles geschrieben, was es zu schreiben gibt. Punkt 3. ergibt sich aus dem Verwendungszweck.


    ja GWG (wie die Anschaffung ... des Buches ...)

    Mir ist z.B. nicht bekannt, dass ein Buch überhaupt als GWG eingestuft werden kann. Dieser Sachverhalt ist mir neu. Hast Du da eine Quelle, die deine Aussage untermauert?


    Im Übrigen ist zum Thema Abschreibung in der MB2010-Hilfe ErsteHilfe Steuern/Buchhaltung meiner Meinung nach alles gesagt, was es hierzu zu sagen gibt.


    Dann noch folgende Fragen, die sich mit irgendwann stellen wird: Wo ordne ich Versandkosten ein (welche Kategorie)? Die kann ich ja nicht zusammen mit dem bestellten Gegenstand in eine Kategorie packen, oder? Geht das auch unter Porto- und Bürokosten?

    Ich unterstelle, dass es um die Versandkosten geht, die dir deine Lieferanten in Rechnung stellen. In diesem Fall gilt, dass die separate Buchung der Anschaffungsnebenkosten (z.B. Transport, Verpackung) nicht zwingend erforderlich ist. Diese Kosten können in einem Betrag mit dem Kaufpreis des Wareneinkaufs gebucht werden.


    Edit:
    Aus Deinen Fragen wird für mich aber auch eines klar:
    Du musst erst noch eine Entscheidung treffen, ob Du "nur" eine Aufzeichnung deiner Gechäftsvorfälle nach Einnahmen und Ausgaben für die Einnahme-Übverschuss-Rechnung erstellen möchtest. In diesem Fall reichen die Kategorien der Buchhaltungs-Variante 2, mit wenigen Ausnahmen, grundsätzlich aus.


    Möchtest Du aber mehr, also eine etwas detailliertere Aufzeichnung, die in Richtung der doppelten Buchführung geht, dann musst Du die Buchungs-Variante 3 verwenden.


    Diese grundsätzliche Entscheidung musst Du treffen und danach dann entsprechend Deine Geschäftsvorfälle aufzeichnen.

    4 Mal editiert, zuletzt von khmcologne () aus folgendem Grund: siehe Edit

  • Hallo khMcologne!


    Danke erstmal für deine Tipps!

    Zitat

    Nicht übel nehmen, aber Du kannst nicht ernsthaft erwarten, dass MB-Benutzer die Aufzeichnung deiner Geschäftsvorfälle im Einzelfall überprüfen.

    Das erwarte auch gar nicht. Ich möchte nur meine ersten Buchungen mal anschauen lassen, um zu vermeiden, dass ich im gesamten Jahr alles falsch buche. Ich werde mit Sicherheit nicht jede Buchung hier posten und von euch checken lassen ;).

    Zitat

    Mir ist z.B. nicht bekannt, dass ein Buch überhaupt als GWG eingestuft werden kann. Dieser Sachverhalt ist mir neu. Hast Du da eine Quelle, die deine Aussage untermauert?

    Mein Büro Steuerhilfe: "Bei geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) im Nettowert bis zu 150 Euro erlaubt der Gesetzgeber die Sofortabschreibung im Jahr der Anschaffung."
    Wikipedia:
    Ein geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG) im Sinne des § 6 Abs. 2 des deutschen Einkommensteuergesetzes ist seit dem 1. Januar 2010 ein Wirtschaftsgut, welches

    "Selbständig nutzbar sind dagegen Einrichtungsgegenstände, Bücher, Fässer und Flaschen."


    Daraus schließe ich einfach mal, dass Bücher auch zu den GWG's zählen.

    Zitat

    Ich unterstelle, dass es um die Versandkosten geht, die dir deine Lieferanten in Rechnung stellen

    So ist es. Wobei ich damit z.B. auch Versandkosten für bestellte Fachliteratur, einen neuen Büro-PC etc. meine. Nicht nur bestellte "Rohstoffe". Aber das ist da ja eingeschlossen, oder?

    Zitat

    Du musst erst noch eine Entscheidung treffen, ob Du "nur" eine Aufzeichnung deiner Gechäftsvorfälle nach Einnahmen und Ausgaben für die Einnahme-Übverschuss-Rechnung erstellen möchtest.

    Diese Entscheidung hab ich schon getroffen. Ich brauche nur eine Einnahmen- Überschussrechnung. Warscheinlich brauch ich mir da um die Kategorien gar nicht sone Gedanken machen, weil sich das Finanzamt sowieso nicht dafür interessiert, oder? Die wollen ja nur sehen, was ich eingenommen und ausgegeben hab und das alles schön mit Belegen dokumentiert, oder?

  • "Selbständig nutzbar sind dagegen ... Bücher, ...."

    Meines Wissens, sind damit Bücher für (Leih-)Bibliotheken gemeint. Aber auch egal, bis zum Preis von 150,00 EUR (brutto 160,50 EUR) muss man darüber nicht weiter nachdenken. Die von Dr gewählte Kategeorie würde ich bei einem Fachbuch ebenfalls wählen.

    Aber das ist da ja eingeschlossen, oder?

    Ja

    Warscheinlich brauch ich mir da um die Kategorien gar nicht sone Gedanken machen,

    Dann solltest Du mit der Buchhaltungs-Variante 2 grundsätzlich auskommen.