§ 10e EStG

  • Ich habe Abzugbeträge nach § 10e EStG aus dem Vorjahr. Diese kann ich aber schon seit dem WISO-Programm 2000 nicht eintragen. Was muss ich machen, damit dies geht?

  • Hallo Edgar:Vorausgesetzt, das Du noch Abzugsberechtigt bist und das Wiso-Sparbuch korrekt installiert ist, geht es bei mir folgendermaßen:Aufruf des Wiso-Sparbuchs mit deiner Einkommensteuererklärung.Unter Punkt G "Selbstgenutztes Wohneigentum. Dann 1.Punkt Grundstück Dann letzter Punkt "Angaben zur Wohnungsförderung 10e.
    Anders weiß ich es nicht .Oder vielleicht Programm neu installieren.
    Da Du aber der Einzige in diesem Forum bisher mit der 10e-Abschreibung bist habe ich da gerade zu diesem Punkt "Abzug wie Vorjahr" eine Frage.
    Dieses Mal möchte ich meine Steuererklärung nach Jahren wieder mal selbst machen(auch für mich kommt die 10e-Abschreibung in Frage)
    Normalerweise gilt ja die Bemessungsgrenze von 150.000,- DM.Deshalb sind ja die Abzüge maximal entweder 9000,-DM bzw später 7.500,-
    Wie kann es kommen, das mein Steuerberater auf 12.000DM kommt?
    Weißt Du Bescheid?
    Bin für jeden Hinweis dankbar
    Jochen Linder
    auch unter <!-- e --><a href="mailto:Jochen.Linder@t-online.de">Jochen.Linder@t-online.de</a><!-- e -->