Sonderausgaben - Versicherungsbeiträge - Direktversicherung

  • Ich bin gerade in meiner Steuererklärung 2001. In der Hilfe las ich, dass Direktversicherungen, die nach dem 31.12.1996 abgeschlossen ebenfalls zu den abzugsfähigen Lebensversicherungen zählen. Ich habe 2 Direktversicherungen, die aber vor diesem Termin abgeschlossen wurden, jedoch komplett von mir bezahlt bzw. über die Novemberabrechung abgezogen wird. Den Beitrag selbst leistet dann mein Arbeitgeber.


    In welche Rubrik gehören nun diese Versicherungen. Für eine Rückantwort wäre ich sehr dankbar.


    Harald Kaistra.

  • Hallo Harald


    Die Versicherungsleistungen erbringt der Arbeitgeber doch nur aufgrund deines Gehaltsverzichtes (Gehaltsumwandlung). Der AG kann dann die an die Direktversicherung geleistet Zahlungen nebst 20% pauschaler Steuer als Betriebsausgabe absetzen. Aufgrunddessen dass dein Gehalt umgewandelt wird, erscheint der hier gezahlte Beitrag nicht als Einnahme in deiner Lohnsteuerkarte und du brauchst daher diese Einnahme nicht zu versteuern. Auch die Ablaufleistung ist ja für dich steuerfrei.
    Daher brauchst du die Direktversicherung nicht anzugeben.


    Gruß
    Michael