Da gibt es nichts herunterzuladen.
Die Umsatzsteuervoranmeldungsstelle / Anmeldesteuerstelle des zuständigen Finanzamtes händigt nach Vorlage der Reisegewerbekarte ein Umsatzsteuerheft aus. Reisegewerbetreibende sind gemäß § 22 Abs. 5 Umsatzsteuergesetz (UStG) grundsätzlich zur Führung eines Umsatzsteuerheftes verpflichtet. Allerdings gibt es auch Befreiungstatbestände.
Das hat das jetzt aber nichts mit der Differenzbesteuerung zu tun.