Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung

  • Kann ich die wöchentliche Heimfahrt auch mit einem geliehenen Fahrzeuges eines Bekannten geltend machen?

  • Hi Thomas


    Ich würde sagen Ja. Für die Fahrten Wohnung-Arbeitstätte sind ja diese Kosten Verkehrsmittelunabhängig. Aber bei Familienheimfahrten kannst du ja pro gefahrenen Km 0,58DM ansetzen. Das es sich um das eigene Auto handeln sollte steht nirgends geschrieben. Und außerdem wenns drauf ankommen sollte und der Bekannte/Freund bescheinigt, daß du mit seinem Auto gefahren bist, liegt die Beweislast beim FA.


    Ciao