Anschaffungskosten / Eigenheimzulage

  • Hallo Ihr,


    verringern Anschaffungskosten wie


    Anwaltskosten,
    Auflassungsgebühren,
    Fahrtkosten, die im Zusammenhang mit der Anschaffung angefallen sind,
    Beurkundungskosten des Kaufvertrags,
    Abbruchkosten,
    Vermittlungsprovisionen,


    das zu versteuernde Einkommen. Bei mir und meiner Ehefrau ist es gerade am Scheitelpunkt, ob wir die Eigenheimzulage bekommen oder nicht.


    Gruß
    Jens Bräunig
    Notarkosten,
    Eintragungskosten,
    Maklerkosten,
    Grunderwerbssteuer,
    Kanalanschlussgebühren,
    Telefonkosten, die im Zusammenhang mit der Anschaffung angefallen sind und
    sonstige individuelle Anschaffungskosten

  • Hallo Jens


    ich nehme an, ihr wollt ein Haus kaufen in dem ihr auch selber drin wohnen wollt. Also das Objekt wird nicht vermietet?


    Die von dir genannten Kosten mindern nicht das zu versteuernde Einkommen wenn ihr die Eigenheimzulage benatragen wollt.


    Gruß