Hallo Ihr,
verringern Anschaffungskosten wie
Anwaltskosten,
Auflassungsgebühren,
Fahrtkosten, die im Zusammenhang mit der Anschaffung angefallen sind,
Beurkundungskosten des Kaufvertrags,
Abbruchkosten,
Vermittlungsprovisionen,
das zu versteuernde Einkommen. Bei mir und meiner Ehefrau ist es gerade am Scheitelpunkt, ob wir die Eigenheimzulage bekommen oder nicht.
Gruß
Jens Bräunig
Notarkosten,
Eintragungskosten,
Maklerkosten,
Grunderwerbssteuer,
Kanalanschlussgebühren,
Telefonkosten, die im Zusammenhang mit der Anschaffung angefallen sind und
sonstige individuelle Anschaffungskosten