Buchung von Vorgründungskosten, wie??

  • Hallo
    kann mir jemand sagen wie ich Anschaffungen vor der Gründung die aber mit dieser im Zusammenhang stehen verbuchen kann um die Umsatzsteuer erstattet zu bekommen und wie sieht es mit dem Anlageverzeichnis aus? :?[/b]

  • Na das mit dem Buchen habe ich geklärt. Alles im ersten Monat buchen.


    Aber wie funktioniert das mit dem Anlageverzeichnis, das nutzt
    doch die Buchungsdaten zum anlegen der Anlage und dann ist doch
    das Anschaffungsdatum falsch, oder ??

  • Guten Morgen,
    die Anlagengüter werden nach meinem Kenntnisstand ebenfalls mit Datum des ersten Monats der Geschäftsaufnahme in das Anlageverzeichnis aufgenommen. Wenn ich mich recht entsinne, dann kannst Du den gesamten Rechnungsbetrag ansetzen sofern die Beschaffung im Vormonat der Geschäftsaufnahme erfolgte, ansonsten ist der Zeitwert des Anlagegutes anzusetzen.

  • z.B.: ich habe eine Anlage am 12.07.2007 für 4630 € (ohne MwSt, weil es um Auslandkauf – nicht EU-Länder geht) gekauft. Dazu habe ich noch Zoll und Einfuhrsteuer bezahlt - 891,84 €. Also, 4630 € + 891,84 €. Am 14.02.2008 bin ich beim Gewerbeamt angemeldet. Kann ich jetzt diese Anlage als Anlagevermögen verbuchen und Umsatzsteuer erstattet bekommen? Wie muss ich das richtig machen? Bitte, wo möglich, detailliert.
    Ich wäre für Hilfe sehr dankbar.


    MfG
    Alex

  • Hallo,
    in diesem Fall wirst Du das Anlagegut als Privateinlage buchen müssen, ich glaube nicht, dass das Finanzamt diesen Erwerb noch zu den Gründungskosten zählt. Das Anlagegut kannst Du im Anlagenverzeichnis erfassen. Dabei als Wert den Zeitwert, den Du selbst feststellen kannst, ansetzen. Die Abschreibungsdauer entnimmst Du der amtlichen AfA-Tabelle. Im MB Handbuch Seite 160 ff.. Das Gegenkonto dürfte 4830 Abschreibung auf Sachanlagen sein. MwSt bzw. Einfuhrsteuer kannst Du nicht mehr geltend machen, da es sich um eine Privateinlage handelt. Sofern Du noch die Rechnung hast, dann nimm die zu Deinen Buchhaltungsunterlagen, damit kann das FA nachvollziehen, ob Dein Wertansatz plausibel ist.
    Zu guter letzt rate ich Dir, die Angelegenheit noch bei einem Steuerberater oder einem Buchhalter abzuklären.
    Hier wurde schon einmal was zu diesem Thema geschrieben: <!-- l --><a class="postlink-local" href="http://bk.buhl.de/forum/viewtopic.php?t=4729">viewtopic.php?t=4729</a><!-- l -->

  • Hi!


    Vielen Dank erstmal!


    Zitat von &quot;khmcologne&quot;


    ..., ich glaube nicht, dass das Finanzamt diesen Erwerb noch zu den Gründungskosten zählt.


    Warum nicht? Gibt es irgendwelche Zeitgrenze? Rechnung (-en) habe ich natürlich.


    MfG
    Alex

  • Hi,


    Zwischen dem Erwerb und der Gewerbe Anmeldung liegt meiner Meinung nach ein zu grosser Zeitraum.
    Ich kenne es auch so, das Anschaffungen die im Vormonat der Gewerbeanmeldung getätigt wurden und bei denen die betriebliche Nutzung eindeutig ist, als Betriebsausgabe + Vorsteuer angesetzt werden können.


    Wusstest du denn schon im Juli dass du ein Gewerbe anmelden willst? Wieso hast du das dann nciht schon im Juli getan?


    Es wird schwierig hier eine Antwort zu finden, aber wenn du es genau wissen willst, solltest du dein Finanzamt fragen.



    gruss