Einkünfte von Kindern unter 18 Jahren in der Ausbildung

  • Meine Tochter ist unter 18 Jahre alt. Sie hat im Sep. 2001 eine Ausbildung begonnen. Wo muß ich Ihre
    Ausbildungsvergütung in der Steuererklärung eintragen. Trage ich diese unter Kinder-Ausbildungsfreibetrag-Einkünfte/Bezüge des Kindes ein, dann erscheinen die Angaben im Formular der Steuererklärung immer auf Seite 2der Anlage Kinder unter Einkünfte und Bezüge der Kinder ab 18 Jahre. Da meine Tochter aber erst 16 Jahre alt ist, kann das doch nicht richtig sein. Wer kann mir helfen.


    Vielen Dank Ute

  • Guten Tag Ute,


    auch wenn du die Einkünfte und Bezüge deines Kindes eintragen solltest werden die Werte auf der Anlage Kinder nicht angezeigt. Zumindest in der Version 9.04 .
    In den Zeilen 30 bis 38 auf der Seite 2 der Anlage K werden die Einkünfte und Bezüge der Kinder aufgeführt. Bei unter 18 Jährigen, wenn die Einkünfte und Bezüge keine Rolle spielen sind nur die Werbungskosten mit 2000 DM aufgeführt. Andere Felder werden bei mir mit 0,-- DM dargestellt, zumindest bei Kindern unter 18 Jahren.


    In den Zeilen 58 bis 62 erscheinen die Werte für über 18 jährige Kinder. Wenn das Kind keine 18 Jahre ist werden die Werte hier auch gar nicht aufgeführt.


    Wenn du noch kein Update durchgeführt haben solltest, date mal up.



    Viel Glück

  • Hallo Ute,


    NICHt unter Ausbildungsfreibetrag eintragen. Den gibt es erst für über 18-jährige Kinder. Unter 16 muß gar nichts eingetragen werden.


    Gruß
    Jürgen