Zahnarztkosten und Migränemittel ?

  • Hallo,
    ich brüte gerade über der Erklärung meiner Freundinn.
    Diese hatte letztes Jahr für Zahnerstaz eine Rechnung von 8400,-DM, dies war auch nötig.
    das ist doch ne außergewöhnliche Ausgabe unter "Sonstiges" einzutragen ? Rechnung ist natürlich noch vorhanden.
    Desweiteren hat Sie, leider, Migräne und ist dabei auch in Behandlung.....um dabei Arzeneikosten anzusetzen...was brauch ich dafür ? Die Rechnung der Selbstkosten bei einem Medikament oder ne Kopie des rezeptes....????


    Vielen Dank


    MFG

  • Hallo Herr Degen


    Die Kosten (Eigenanteil) für die Zahnbehandlung sind mit dem die zumutbare Belastung übesteigenden Anteil als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig. Wichtig ist hierbei auch der Zahlungszeitpunkt. Beispiel: Behandlung im November - Rechnungseingang im Dezember und Bezahlung im Januar des Folgejahres. Die Kosten sind bei der Steuererklärung für das Folgejahr anzusetzen. Bei Bezahlung im Dezember wären sie im entsprechenden Jahr ansetzbar.


    Das gleiche gilt für die Behandlung und für den Eigenanteil der Rezepte.


    Da hier die zumutbare Belastung beachtet werden muß, wäre es wichtig im maßgeblichen Jahr soviel an Arztrechnungen beizufügen wie möglich. Die Belegen müssen aber der Steuerveranlagung beigefügt werden.


    Mit freundlichen Grüßen
    Franz Degenhardt