Finanzierungskosten absetzbar?

  • Hallo,


    Sind bei Kauf eines Eigenheims die Fianzierungkosten (Bereitstellungszinsen, Schätzkosten, Bearbeitungsgebühren etc.) steuerlich absetzbar?
    Gruß
    Micha

  • Hallo Micha,


    hier die betreffenden Paragraphen


    § 10i EStG: Vorkostenabzug bei einer nach dem Eigenheimzulagengesetz begünstigten Wohnung


    (1) Der Steuerpflichtige kann nachstehende Vorkosten wie Sonderausgaben abziehen:
    1. Eine Pauschale von 3.500 Deutsche Mark im Jahr der Fertigstellung oder Anschaffung, wenn er für die Wohnung im Jahr der Herstellung oder Anschaffung oder in einem der zwei folgenden Jahre eine Eigenheimzulage nach dem Eigenheimzulagengesetz in Anspruch nimmt, und
    2.Erhaltungsaufwendungen bis zu 22.500 Deutsche Mark, die
    a) bis zum Beginn der erstmaligen Nutzung einer Wohnung zu eigenen Wohnzwecken entstanden sind, oder
    b) bis zum Ablauf des auf das Jahr der Anschaffung folgenden Kalenderjahres entstanden sind, wenn der Steuerpflichtige eine von ihm bisher als Mieter genutzte Wohnung anschafft.


    §52 EStG
    (29) § 10i in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. April 1997 (BGBl. I S. 821) ist letztmals anzuwenden, wenn der Steuerpflichtige im Fall der Herstellung vor dem 1. Januar 1999 mit der Herstellung des Objekts begonnen hat oder im Fall der Anschaffung das Objekt auf Grund eines vor dem 1. Januar 1999 rechtswirksam abgeschlossenen obligatorischen Vertrags oder gleichstehenden Rechtsakts angeschafft hat. Als Beginn der Herstellung gilt bei
    Objekten, für die eine Baugenehmigung erforderlich ist, der Zeitpunkt, in dem der Bauantrag gestellt wird; bei baugenehmigungsfreien Objekten, für die Bauunterlagen einzureichen sind, der Zeitpunkt, in dem die Bauunterlagen eingereicht werden.


    Seit 1999 ist ein pauschaler Abzug für diese Kosten nicht mehr möglich.


    Schade


    Ciao