Auslandstudium des Sohnes

  • In Rahmen eines Stipendiums studierte mein Sohn 2001 im Ausland. Sind die damit verbundenen höheren Unterhaltskosten absetzbar?

  • Hallo Rüdiger,


    für ein Kind, für das du Kindergeld oder den Kinderfreibetrag erhältst kannst du leider keine weiteren Kosten absetzen. Ohne diese Vergünstigungen bekommst du schließlich auch nicht den Ausbildungsfreibetrag, der ja schließlich bei auswärtiger Unterbringung auch 4.200,--DM beträgt.


    Tschüss

  • Vielen Dank für Deine Antwort. Das habe ich mir schon so ähnlich gedacht.
    Na ja, das mit dem Geld ist ja nicht ganz gerecht. Da gibt es 270 DM Kindergeld/Monat, und den Ausbildungs freibetrag. Das deckt ja nicht annähernd die Kosten für die Ausbildung eines Kindes. Dafür verdient dann mein ältester Sohn hoffentlich mal gut und kann fleißig in die Staatskassen blechen.
    Da habe ich dann natürlich auch nur wenig von, da die Rentenansprüche eher bei den Leuten bestehen, die Ihr Geld anstatt für Kinder lieber für Altersvorsorge ausgeben.
    Das ganze muss ja auch nicht gerecht sein. In diesem Sinne sind Kinder einfach eine sehr teure Liebhaberei;-)


    MfG
    rukl