Honorarverträge

  • Hallo,


    ich habe 2001 über mehrere Honorarverträge nebenberufliche Einkünfte über 3600 DM erhalten.
    Das Problem ist die Eingabe im Programm Sparbuch 2002 unter Einnahmen als AN, Sonstiges, Aufwandsentschädigung....
    Da nur bis 3600 DM steuerfrei sind, müßte das Programm einen Wert darüber eigentlich nicht aktzeptieren???
    Muß ich jetzt 3600DM dort eintragen und die restliche Summe unter steuerpflichtige Einnahmen, die nicht auf der Lohnsteuerkarte vermerkt wurde, eintragen?
    Wenn ich die gesamte Summe unter Steuerfrei eintrage, berechnet mir das Programm auch keine Steuer!
    Wer kann mir helfen?


    Gruß
    Jens

  • Hi Jens


    Der die 3.600 DM übersteigende Anteil ist steuerpflichtig und ist bei der jeweiligen Einkunftsart als solche einzutragen. Am besten trägst du diese folgedermaßen ein:
    >Einkünfte aus selbständiger Arbeit>sonstiges, Aufwandsentschädigung>Aufwandsentschädigung für nebenberufliche Tätigkeiten nach § 3 Nr. 26 EStG>Tätigkeit und den Betrag eintragen<. Hierbei rechnet das Sparbuch den Steuerfreien Betrag selbst heraus. Mit dem letzten unteren Button gelangst du in den Dialog für Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit. Hier kannst du den übersteigenden Betrag eintragen.
    Der Freibetrag fließt so nicht in die Berechnung ein. Nach Eintragung deines "Gewinns" solltest du dir den Vordruck anzeigen lassen und schauen in welcher Zeile der Eintrag gemacht worden ist, damit du im Dialog >Sonstiges/Aufwandsentschädigung< die Zeile sehen kannst, in welcher der Eintrag gemacht worden ist und die Nr. der Zeile eintragen kannst.


    Ciao