Unterhaltsgeld

  • Hallo,
    Meine Frau hat vom 1.10.- 31.12. Unterhaltsgeld bezogen. Muß ich dies in der Lohnsteuererklärung angeben und wenn ja, wo?
    Gruß


    Tom

  • Hallo Tom


    Von wem hat deine Frau unterhalt bezogen? Von ihrem Ex-Mann?


    Normalerweise ist das Unterhaltsgeld für den Empfänger Steuerfrei, es sei denn er stimmt der Versteuerung bei sich zu, damit der Unterhaltsleistende die Zahlung bis 27.000 bei sich als Ausgabe geltend machen kann.


    Gesetz:


    § 10 EStG:


    (1) Sonderausgaben sind die folgenden Aufwendungen, wenn sie weder Betriebsausgaben noch
    Werbungskosten sind:
    1.Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden unbeschränkt
    einkommensteuerpflichtigen Ehegatten, wenn der Geber dies mit Zustimmung des Empfängers
    beantragt, bis zu 27.000 Deutsche Mark im Kalenderjahr. Der Antrag kann jeweils nur für ein
    Kalenderjahr gestellt und nicht zurückgenommen werden. Die Zustimmung ist mit Ausnahme der nach
    § 894 Abs. 1 der Zivilprozessordnung als erteilt geltenden bis auf Widerruf wirksam. Der Widerruf ist vor Beginn des Kalenderjahrs, für das die Zustimmung erstmals nicht gelten soll, gegenüber dem
    Finanzamt zu erklären. Die Sätze 1 bis 4 gelten für Fälle der Nichtigkeit oder der Aufhebung der Ehe
    entsprechend;




    Gruß

  • Hallo ich hab da eine Frage?


    Wenn ich meinem mir getrennt lebenden Mann helfen will,
    wie hoch darf ich im Monat Unterhalt von erhalten, die Er steuerlich geltend machen darf, mich aber nicht belasten als Einkommen?
    So ganz habe ich das nicht verstanden mit den Unterhaltsregelungen.


    MfG
    U.Leuntjens