Anteilige KFZ Kosten wie berechnen.Einzelfirma (Existenzgrün

  • Meine Schwägerin hat ein Einzelunternehmen.(Gebäudereinigung)
    das Auto wird Privat sowie geschäftlich genutzt.Also KFZ Kosten wie Benzin und KFZ Steuern sowie KFZ Versicherung,Reparaturen usw.
    Kann ich die anfallenden Kosten in mein Büro ganz ansetzten und buchen?
    Diese erscheinen ja in der Vorsteuervoranmeldung ???
    Was ist mit dem privaten Anteil.Worauf muss sie achten oder abziehen oder wie zu buchen ?
    Würde ihr gerne helfen, da wir eine GmbH haben, ist es bei uns mit der 1% Regelung geregelt.
    Wie wäre es bei Ihr ?

  • Hallo,


    das ist abhängig davon zu wieviel % der Wagen privat bzw. geschäftlich genutzt wird.


    1% regelung kann nur noch angewendet werden wenn das Fahrzeug zu mehr als 50% betrieblich genutzt wird.
    Bei mehr als 50% betrieblicher Nutzung sind alle Ausgaben erstmal Betriebausgaben, der private Anteil muss dan als Einnahme gebucht werden.
    Entweder berechnet man den per Fahrtenbuch oder man nutzt die 1% regelung.


    Hier mal ein Link, das Thema ist sehr umfangreich uind kann so einfach nicht beantwortet werden.


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    Gruss

  • Vielen Dank für deine Antwort und Mühe......

  • Hallo
    Ich habe dazu noch eine Frage. Wenn ich alles über ein Fahrtenbuch mache, wieviel Prozent muss ich dann in den Steuereinstellungen in MB eintragen? Ich weiß am Jahresende sehe ich es ja an Hand meines Fahrtenbuches. Ich mache aber eine vierteljährliche Umsatzsteuervoranmeldung. Und die laufenden KFZ Kosten werden da ja schon Anteilig berechnet. Wer hat damit erfahrung? Wie rechnet Ihr die KFZ Kosten ab.
    Gruß Robert

  • Wenn Du das monatlich/quartalsweise machen willst, dann würde ich den Privatanteil anhand der im Fahrtenbuch eingetragen Fahrten ermitteln, dies in % umrechnen und diesen %-Satz entsprechend bei den Konten eintragen. Am Jahresende musst Du dann aber unter Umständen eine Korrekturbuchung vornehmen. Daher empfiehlt es sich, den Privatanteil an den Kfz-Kosten zum Jahresende insgesamt zu ermitteln und nur einmal zu buchen.
    Das gibt nach meinem Kenntnisstand auch keinerlei Probleme beim FA. Das ist gängige Praxis.

  • Hallo
    Vielen Dank. Das hilft mir erst einmal weiter. Nun noch eine Frage. Ich habe vor mir ein Navigationssystem zu kaufen. Und zwar mit integriertem Fahrtenbuch!! (Finanzamtsicher) kompatibel zur WISO Fahrtenbuch Software. In welcher Kategoerie müsste ich das verbuchen. (KFZ-Kosten?, )
    Gruß Robert