Instandhaltungsrücklage steuerlich sofort absetzbar ?

  • Hallo,


    ist die Instandhaltungsrücklage einer vermieteten Wohnung (wird durch die Hausverwaltung einbehalten), direkt steuerlich absetzbar oder erst wenn Reparaturen anfallen, die mit der angesammelten Instandhaltungsrücklage verrechnet werden ?


    Eugen Reuss
    <!-- e --><a href="mailto:eugen.reuss@t-online.de">eugen.reuss@t-online.de</a><!-- e -->

  • Hallo Eugen


    die Instandhaltungsrücklage ist Eigenkapital. Wie der Name schon sagt, handelt es sich um eine Rücklage für zukünftige Ausgaben. Die Ausgaben können erst geltend gemacht werden, wenn sie entstanden sind.


    Die Instandhaltungsaufwendungen sind also z.Zt. gar nicht zu berücksichtigen. Erst wenn die Ausgaben gemacht werden, finden sie Berücksichtigung.



    Gruß