Umzugskosten bei Trennung/Scheidung

  • Hallo an alle,
    da ich meine Noch-Ehefrau zur gemeinsammen Steuererklärung überredet habe, sitze ich nun über dieser. Sie meint, das Trennungsbedingte Umzugskosten geltend gemacht werden können. Stimmt das? Wenn ja welche Posten können angesetzt werden und unter welchem Punkt im Formular werden sie eingetragen?


    Gruß
    Wolfgang

  • Hallo Wolfgang


    m.E. sind die Kosten nicht abzugsfähig.


    Eine Fahrzeitverkürzung rechtfertigt den WK-Abzug nicht, wenn andere Gesichtspunkte (z. B. deutliche Verbesserung der Wohnsituation, Trennung oder Scheidung der Ehegatten) dafür sprechen, daß der Umzug wesentlich privat mitveranlaßt ist (FG Rh.-Pf. 14. 5. 97 EFG 1997, 1427 rkr.; FG Hessen 2. 11. 95 EFG 1996, 311 rkr.; FG BW 15. 7. 97 EFG 1998, 91 rkr.).


    Gruß