Besondere Ausbildungskosten

  • Hallo,
    hat jemand Erfahrung welche besonderen Ausbildungskosten evtl. noch absetzbar sind (neben den pauschalen DEM 2000,--)
    Hintergrund:
    die Tochter hat im 3. Lehrjahr mit 16.128,-- -2000,-- Werbungskosten = 14.128,-- knapp über dem zulässigen Einkommen von 14.040,-- verdient. Sehr ärgerlich, weil dadurch eine entsprechende Steuerrückzahlung entfällt. Ich suche jetzt nach einer Möglichkeit den Betrag leicht nach unten zu bringen. Es gibt eine Unfallversicherung die für die Zeit der Ausbildung abgeschlossen wurde. Kann so etwas in Anrechnung gebracht werden??
    Oder hat jemand noch eine andere Idee.
    Mit freundlichen Grüssen
    Claus-Peter Harms

  • Hallo Claus-Peter


    Bei deiner Berechnung ist dir der Sonderausgabenpauschbetrag von 108,-- DM und Vorsorgeaufwendungen (einbehaltener SV-ANteil von deiner Tochter) entfallen. Auch die Unfallversicherung, sofern den Beitrag deine Tochter geleistet hat und sie auch VN ist, kann wie die Privathaftpflichtversicherung von ihrem Einkommen abgezogen werden.


    Mach doch mal die Steuererklärung deiner Tochter mit dem Sparbuch. Dann siehst du ihr zu versteuerndes Einkommen. Der wird dann auch zugrunde gelegt.


    Falls deine Tochter mit ihrem Einkommen über den Betrag von 14.040,-- ist, droht u.U. auch die Rückzahlung des Kindergeldes. Vielleicht sollte sie mit dem Chef über eine Gehaltsumwandlung (Direktversicherung) sprechen.



    Ciao