Alte Maschinen Werkzeuge und Material buchen?

  • Hallo,


    bin seit ein paar Tagen Selbständiger Handwerker und ich habe ein paar Fragen zu Maschinen und Werkzeugen, die ich mir vor Jahren angeschafft habe.


    Ich weiß, dass ich die alten Maschinen mit ins Anlageverzeichnis schreiben muss (als Privateinlage). Bin mir aber unsicher wie. Denn ich kann nirgends das Anlagengut als Privateinlage deklarieren.
    Abschreiben kann ich die Sachen ja nicht mehr, da ich einige Sachen schon vor 10 Jahren gekauft habe und für einige existieren auch keine Rechnungen mehr bzw. ich habe einiges gebraucht gekauft.


    Das gleiche gilt für Materialien, die ich über die Lehr- und Gesellenzeit gekauft habe und mit in die Firma nehme. Wie verbuche ich das Material.
    Gebe ich einfach unter Finanzen im Verrechnungskonto eine Einnahme (Privateinlage) ein, die von der Umsatzsteuer befreit ist?


    Ich verwende unter der Steuereinstellung in MB 2008 die Variante 2, da ich nur ein kleiner 1 Mann Betrieb bin und nicht so viele Belege habe.


    Hoffe es kann mir einer Helfen.


    Vielen Dank im Vorraus


    Fritz

  • Hallo,


    in der Variante2 von MB2008 werden Privateinlagen die in "Geldform" erfolgen als nicht Betriebsrelevant verbucht, da sie keinen Einfluss auf die EÜR haben. Demnach müssen analog als Privateinlage eingebrachten Maschinen meiner Meinung nach nicht als Anlagegut in der EÜR erfasst werden, da sie den Gewinn weder erhöhen noch schmälern und somit keinen Einfluss auf die EÜR haben. In diese Liste gehören nur Wirtschaftsgüter die abgeschrieben werden können und somit Einfluss auf die EÜR haben.


    Wenn überhaupt würde ich die privat eingebrachten Maschinen/Gegenstände deshalb außerhalb von MB2008 in einer Inventarliste führen.


    Ich empfehle Dir aber einen Steuerberater oder einen Buchhalter zu fragen. Das sind in diesem Fall sicherlich gut investierte Euros.


    Gruss
    KH

  • Hallo,


    Zitat von "E.Fritz"


    Ich weiß, dass ich die alten Maschinen mit ins Anlageverzeichnis schreiben muss (als Privateinlage). Bin mir aber unsicher wie. Denn ich kann nirgends das Anlagengut als Privateinlage deklarieren.
    Abschreiben kann ich die Sachen ja nicht mehr, da ich einige Sachen schon vor 10 Jahren gekauft habe und für einige existieren auch keine Rechnungen mehr bzw. ich habe einiges gebraucht gekauft.


    es ist meiner Meinung nach unerheblich wie alt die Maschinen sind, nutzt du diese für deinen Betrieb gehören Sie ins Betriebsvermögen und du kannst den restwert abschreiben. Wieviel die Maschinen noch wert sind wirst du am besten selbst wissen. Ein Beispiel, du hast einen 9 Jahre alten PKW den du für dein Gewerbe brauchst, laut Schwacke wäre der noch 900 EUR wert und nach dem technischen Zustand des PKW gehst du davon aus dass du den noch 3 Jahre nutzt. Somit würdest du den PKW als Ausgabe buchen und als Anlagegut definieren un über 3 Jahre abschreiben. Somit wären das dann 300 EUR Ausgaben pro Jahr. Der Anlagebetrag ist brutto wie netto da du hier keine Vorsteuer ziehen darfst.
    Hast du keine Rechnung mehr, dann musst du dir selbst einen Beleg schreiben indem das Finanzamt nacvhvollziehen kann wie du den Wert der Maschine ermittelt hast.


    Aber wie auch schon khmcologne sagt würde ich mal einen Steuerberater fragen, auch wegen dem Material, denn da wüsste ich garnicht wie man das berücksichtigen sollte.



    Gruss