Versteuerung einer Werksrente

  • Hallo Forum,


    bevor ich meine Fragen bezüglich Versteuerung der zugesagten Werksrente meiner Ehefrau bzw. Bedienung des WISO-Sparbuch Programmes stelle, erhalten Sie eine Zusammenstellung unserer Steuerlage:


    Ehemann:


    1.1. Alter unter 60 Jahre


    1.2. Berüfstätig als Angestellter


    Ehefrau:


    2.1. Alter unter 60 Jahre.


    2.2. Schwerbehinderung GdB 80 seit 01.11.2009.


    2.3. Bedingt durch die o.g. Schwerbehinderung ist meine Ehefrau erwerbsunfähig und deswegen erhält sie seit 2010 eine gesetzliche Erwerbminderungsrente. Von dieser Rente werden ihre Beitragsanteile zur KV und PV als Sozialabgabe einbehalten, die extra in der Leistungsmitteilung der Deutsche Rentenversicherung ausgewiessen sind.


    2.4. Außerdem werden Bezüge aus einem früheren Arbeitsverhältnis – Werksrente - seit 2010 ausgezahlt, die. zuerst als eine zusätzliche Erwerbunfähigskeitwerksrente aus einer betrieblichen Unterstützungskasse zu sehen sind. Die dazugehörenden Beiträge des ehemaligen Arbeitgebers wurden nicht als Arbeitslohn versteuert und meine Ehefrau hatte keine eigenen Beiträge dazu geleistet.


    2.5. Diese o.g. „Werksrente“ enthält keine Versorgungsbezüge. Zu dieser Werksrente wurden überhaupt keine Krankenversicherungs- bzw. Pflegeversicherungs beiträge seitens der Eherfrau entrichtet.


    2.6. Sobald meine Ehefrau 60 Jahre wird diese zusätzliche Erwerbunfähigskeitwerksrente in Versorgungsbezügen umwandeln.




    Fragen:


    1. Welche Berufsgruppe beim Programm WISO-Sparbuch muß in der Maske Lohnsteuerbescheinigung – Ehefrau wegen dieser o.g. „Werksrente“ angewählt werden?


    2. Bei der Eintragung: „Betreibsrentner“ als Berufsgruppe erwartet das Programm WISO-Sparbuch, dass ein Wert größer als Null für die enthaltene Versorgungsbezüge in der Maske Lohnsteuerbescheinigung – Ehefrau eingetragen wird. Eine Null-Eintragung führt zum Programm-Hinweis: „Als Berufsgruppe wurde Betriebsrentner(in) gewählt, es wurden jedoch keine Versorgungsbezüge erfasst“. Ist das richtig?


    3. Außerdem diese Eintragung; „Betreibsrentner“ verursacht automatisch in der Anlage Vorsorgeaufwand – Ehefrau folgende Eintragungen in den Angaben für Ergänzende Angaben zu Vorsorgeaufwendungen:
    • Zeile 53: Bezeichnung: Ehefrau Rentnerin und Zelle 482 mit 1 als Ja ausgefüllt
    • Zeile 54: Aufgrund des vorgenannten Dienstverhältnisses / der Tätigkeit bestand eine Anwartschaft auf Altersversorgung - Zelle 483 mit 2 als Nein ausgefüllt
    Ist das auch richtig?


    4. Was würde im Steuerfall meiner Ehefrau dieses Programmhinweises bedeuten?: "Damit die Vorsorgeaufwendungen korrekt berechnet werden, muss dieses Feld aktiviert werden, wenn der die Versorgungsbezüge übersteigende Betrag, der im Bruttoarbeitslohn enthalten ist, der Kürzung des Vorwegabzugs unterliegt (Vorwegabzug wird bei der Ermittlung der Vorsorgeaufwendungen berücksichtigt). Bei dem übersteigenden Betrag muss der Vorwegabzug bei Arbeitslohn, der aus einem sozialversicherungspflichtigen aktiven Arbeitsverhältnis stammt (z. B. bei einem Betriebsrentner) berücksichtigt werden oder wenn Sie erstmals teilweise Versorgungsbezüge erhalten haben oder wenn aus Altersgründen die Voraussetzungen für steuerbegünstigte Versorgungsbezüge noch nicht vorgelegen haben. In diesen Fällen wird bei der Ermittlung der abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen der Vorwegabzug entsprechend des übersteigenden Betrags gekürzt.
    Eine Kürzung des Vorwegabzugs bei der Berechnung der Vorsorgeaufwendungen wird nicht vorgenommen, wenn sich die Versorgungsbezüge mit dem Bruttoarbeitslohn decken."



    Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Antworten